Eva88
Guten Tag! Ich möchte die Elternzeit bzw das Elterngeld von bis jetzt 1 Jahr (Sohn ist am 4.7. geboren) auf jetzt 2 Jahre ziehen, also das Geld der restlichen 3 Monate auf 1 Jahr und 3 Monate bekommen und erst nach 2 Jahren evtl wieder arbeiten. Ist das noch möglich? Und wie wäre es dann, wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werden würde? Vor der ersten SS war ich Krankenschwester auf VZ bzw in der Schwangerschaft dann im BV durch den AG. Würde ich dann nach Ablauf der 2 Jahre Elterngeld wieder in ein BV rutschen? Und wie würde das Elterngeld dann berechnet werden? Ich hoffe ich habe meine Fragen klar formuliert... Für mich ist es sehr kompliziert! Vielen Dank schonmal, liebe grüße Eva
Hallo, fragen Sie beid er zuständigen EG-Stelle nach, ob man es jetzt noch splitten kann, oft klappt das obwohl es im Gesetz nicht geregelt ist. EZ können Sie auch nur mit Zustimmung des AG verlängern. Dann könnten Sie am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die EZ beenden und volles MG bekommen. Wenn die EZ vor dem Mutterschutz endet können Sie auch ein BV bekommen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das mit dem Geld geht nicht. Bekommst eh nur noch 2x, das wird doch im voraus gezahlt. Für Mai ist das viel zu kurzfristig und wenn kann man es nur halbieren und nicht beliebig strecken. Elternzeit geht nur wenn der AG zustimmt. Du hast Dich verbindlich auf 2 Jahre festgelegt und gesagt dass Du wiederkommst nach einem. Dein neues Elterngeld berechnet sich nach den 12 Monaten vor neuem Mutterschutz. Alles ab dem ersten Geb. von Kind 1 als das was es ist. Ohne Einkommen = 0€ Mit Einkommen das Einkommen. Schwanger nach der Elternzeit und BV = bekommst den Lohn den Du verdienen würdest Schwanger in EZ = kein Lohn, da es kein BV braucht.
Eva88
Nach der Geburt ist man ja 8 Wochen in MuSchu und da hab ich noch kein Elterngeld bekommen! Erst nach den 8 Wochen! Und ich habe gelesen dass man es bis 3 Monate vor Ende spliten kann... Und ich habe mich nicht verbindlich nach 1 Jahr "zurückgemeldet" sondern nur voraussichtlich! Es kann sich immer was ändern! Es stehen ja 3 Jahre Elternzeit zu?!
Sternenschnuppe
Der Mutterschutz wird mit Deinem Elterngeld verrechnet. Ist doch viel höher als das Elterngeld. Hol doch mal Deinen Bewilligungsbescheid raus vom Elterngeld. Da ist doch eine Auszahlungstabelle drauf, da wirst Du es sehen. Wie genau hast Du denn bei Deinem Arbeitgeber formuliert und was hat er Dir bestätigt ? Der Arbeitgeber muss dies ja auch der Krankenkasse melden, da kann man sich nicht unverbindlich festlegen.
Sternenschnuppe
Und ja, es stehen einem drei Jahre zu. In der Erstmeldung muss man sich aber für die ersten zwei verbindlich festlegen. Das 3. kann man dann im dritten Jahr nehmen oder sich überragten lassen bis das Kind 8 ist. Kommt auf die Formulierung an und was der Arbeitgeber Dir bestätigt hat.
Eva88
http://www.juraforum.de/forum/t/schwangerschaft-mit-beschaeftigungsverbot-waehrend-elternzeit.457880/ Schau mal... Und ich habe auch von einem Rechtsanwalt gelesen, dass man die Elternzeit jederzeit unterbrechen kann... Somit könnte man bei erneuter ss in der Elternzeit "zurückmelden" und zwar mit erneuter SS und auch wieder ins BV gehen! Und das ohne gehaltsminderung? Oder lese ich das falsch? Das BV erhalte ich sowieso von AG da er die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht einhalten kann...!
Eva88
Der Link zu "Elternzeit unterbrechen" http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wird-die-elternzeit-jetzt-zum-wunschkonzert_76_169574.html Und ich habe einen sehr netten AG mit dem sich ein weiteres Jahr Elternzeit Regeln lässt!
SumSum076
Zitat aus deinem Link: "Solange die Mitarbeiterin noch in der Elternzeit ist, braucht und kann kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden" Während der Elternzeit gibt es kein BV (es sei denn, man arbeitet Teilzeit darin)! Und man kann die Elternzeit nicht jederzeit unterbrechen. Elternzeit ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen AN und AG. Die Unterbrechung ist möglich zum Beginn eines neuen Mutterschutz (ohne Zustimmung des AG). Gemeint ist damit der reguläre MuSchu, der 6 Wochen vor der Geburt beginnt. (§ 16 III BEEG) Gruß Sabine
Eva88
Hallo! Ja das hab ich auch gelesen! Und beim 2. Link steht: Elternzeit als Wunschkonzert...
Sternenschnuppe
Ja, und da handelt es sich ausschließlich um den Mutterschutz. Was steht auf Deinem Elterngeldbescheid wann die letzte Auszahlung ist ? Juni oder ? Hast ja noch bis Juli Zeit schwanger zu sein, dann würde ein BV auch greifen.
Sternenschnuppe
Und die Krankenkasse muss Deinen Lohn im BV dem AG ersetzen. Da fliegt es dann auf, wenn der AG erst mitteilt dass die Elternzeit verkürzt wurde und dann das BV abrechnen will. Das ist verboten. Egal wie nett er ist. Willst Du also ein anständiges Elterngeld, dann musst Du schnell schwanger werden oder eben solange arbeiten gehen zwischen 1. Geb. und Schwangerschaft. Habt ihr denn Betreuung ab Juli ?
Eva88
Hallo! Ich möchte noch ein Jahr bei meinem Kind Zuhause bleiben und da wir nicht mehr als höchstens 3 Jahre Abstand möchten, würde die SS in die Elternzeit fallen. Mal angenommen, wenn Zwerg 20 Monate werde ich schwanger, dann hab ich noch 4 Monate Elternzeit und dann käme ich zurück in die Arbeit... Da das aber bei uns nicht geht, definitiv nicht, käme ich mit dem BV zurück! Ich arbeite in einem ambulanten intensivpflegedienst und bin 10-12h alleine bei einem Koma/Beatmungspatienten! Die Schutzmaßnahmen können nicht eingehalten werden! Und da mich mein AG wieder so nehmen muss, wie ich gegangen bin, wäre das VZ! Nein, keine Betreuung! Und für mich persönlich wäre auch keine fremdbetreuung unter 3 Jahren da ich das nicht möchte!
Sternenschnuppe
Dann solltest Du so schnell wie möglich Deine Elternzeit verlängern. Da Dein Chef nett ist ist das dann ja kein Problem. Elterngeld fürs neue Kind wie gesagt, es zählen immer die 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Das kannst dann selbst ausrechnen wie viele Monate da noch BV zählen bis zum neuen Mutterschutz, der Rest geht mit 0€ in die Berechnung. Sinnvoller wäre es dann schwanger zu werden kurz vor dem 2. Geb. um weniger Nullrunden zu haben.
SumSum076
In dem Link steht vorn dran dies: "Die Elternzeit ist noch am Laufen, da kündigt sich schon wieder Nachwuchs an. In dieser Situation kann die Elternzeit beendet werden zur Inanspruchnahme der Mutterschaftsfristen." Nochmal: "zur Inanspruchnahme der Mutterschaftsfristen"! Explizit gemeint und genannt sind die 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin! Nicht gemeint und nicht genannt ist die andere Zeit der Schwangerschaft! Ganz deutlich! Elternzeit ist nach wie vor KEIN Wunschkonzert... Gruß Sabine
sternenfee75
Leider denken viele sie bekommen 12 Monate EG, aber das stimmt nur in wenigen Fällen, z.B. Bei Hausfrauen. Der Mutterschutz wird verrechnet, es sind dann schon 2 Monate weg. Dein letztes EG bekommst du im Juni. Splitten kannst du ja selber, indem du dir die Hälfte weglegst. Rede mit deinem Arbeitgeber, ob du die EZ verlängern kannst, er muss zustimmen, da du ja nur 1 Jahr genommen hast. Wird man in der EZ wieder schwanger, kann man sie zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden und bekommt dann wieder die vollen Leistungen. Aber man kann sie nicht abbrechen, um in ein BV zu gehen. Das greift erst, wenn die EZ abgelaufen ist.
SumSum076
Da sie nur 1 Jahr angemeldet hat, muss der AG dem 2. nicht zustimmen. Er kann es ganz leicht ablehnen! Denn bei der Erstanmeldung musste sie sich noch für einen Zeitraum von 2 Jahren festlegen. Sie hat darin nur 1 Jahr EZ angemeldet, daher kann der AG davon ausgehen und darauf bestehen, dass die in der übrigen Zeit KEINE Elternzeit nimmt. Gruß Sabine
Eva88
Hallo an alle! ;-) Also mein AG ist wirklich sehr nett, ein wahrer Menschen- bzw Familienfreund und wenn ich ihm die Gründe nenne, warum ich noch ein Jahr dran hängen möchte, wird das zu 99% kein Problem sein! Ich habe heute auch mit einer Dame der Elterngeldstellw telefoniert und es geklärt! Vielen Dank für eure Antworten!
Eva88
Genau so wäre es geplant... Mal sehen ob es klappt! Leider muss man ja in der heutigen Zeit so sehr aufs Geld schauen dass so Überlegungen nötig sind... :-( Vielen Dank für deine vielen Antworten!
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