Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vom ersten Kind nehmen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit vom ersten Kind nehmen

mahaca

Beitrag melden

Hallo Frau Bader Ich habe zwei Kinder (3 3/4 und 1 3/4 Jahre alt).Bei beiden Kindern habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt und genommen.Das 3 Jahr habe ich mir bei beiden"aufgehoben" bis zum 8 Lebensjahr des Kindes. Nun läuft das 2 Jahr meines 2ten Kindes ab und ich würde gerne noch ein Jahr zuhause bleiben um mich um mein Kind zu kümmern. Könnte ich jetzt das 3 Jahr meines 1ten Kindes nehmen oder muss ich jetzt das Jahr meines 2ten Kindes nehmen? Ich würde mir gerne ein Jahr so lange wie möglich aufheben,deshalb wäre es ja ratsam das Jahr meines 2ten Kindes,wenn möglich noch aufzuheben-oder?Was muss ich dabei beachten? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie das Jahr von Kind 1 nehmen kann der Ag ablehnen, bei Kind 2 nicht. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Kann ich meinen Antrag so schreiben? Fakten zu mir: 1. Elternzeit würde bis zum 18.08.2013 gehen aber der neue Mutterschutz für mein zweites Kind beginnt am 19.05.2013. Tatsächlich kann ich den Beginn der Elternzeit aber erst nennen wenn der Geburtstermin bekannt ist oder? Abweichend von meinem Elternzeitantrag aus August 2011 beantrage ich ein ...

Hallo, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeite und erneut schwanger bin, habe ich ja die Möglichkeit die Elternzeit für das erste Kind zum letzten Tag vor dem Mutterschutz für das zweite Kind zu kündigen. Gibt es dafür eine Frist die ich einhalten muss? Nicht dass es besonders wahrscheinlich wäre aber eine Schwangerschaft ist ja eine ...

Liebe Frau Bader, meine 3 Jährige Elternzeit für unser 1 Kind endet am 27.07.2018 Wir wünschen uns noch ein 2 Kind, bis wann müsste Kind 2 spätestens geboren werden, damit ein direkter Übergang in die zweite Elternzeit möglich wäre? Lieben Dank für eine Rückantwort!

Hallo, ich bin aktuell in der Elternzeit für das 1. Kind. Diese geht bis Oktober diesen Jahres. Wenn ich jetzt während dieser elternzeit erneut schwanger werde und die Elternzeit somit früher beende und direkt ins Berufsverbot gehe ( arbeite auf einer Intensivstation und bekomme vom Arbeitgeber direkt ein BV) wie errechnet sich dann das Eltern ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind wurde im Januar 2017 geboren. Zunächst habe ich zwei Jahre Elternzeit genommen. Da wir nach einem Jahr allerdings an den Arbeitsort meines Ehemannes (300 km Entfernung) gezogen sind, habe ich dann um ein Jahr auf 3 Jahre Elternzeit verlängert. Zum einen weil die längere Betriebszugehörigkeit für die spät ...

Guten Tag Frau Bader, wie ist Ihre EXPERTENMEINUNG zum Post vom 16.7. mit obigem Titel? Danke!

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...