Zoelme
Hallo Fr. Bader, Meine Elzernzeit endet Anfang Mai nach 2 Jahren. Jetzt bin ich wieder schwanger. Leider hatte ich schon 2 Fehlgeburten und jetzt kommt meine Frage. Gerne würde ich mir das 3 EZjahr aufsparen. Wenn ich meinem Arbeitgeber mitteile, dass ich schwanger bin erhalte ich automatisch ab Mai ein Beschäftigungsverbot. Was passiert aber, falls ich bis dahin nicht mehr schwanger bin? Kann ich dann spontan trotzdem Elternzeit nehmen ohne Berücksichtigung der 7 Wochen Frist? Bzw. Kann ich meine Elternzeit auch fristgerecht für 2 Monate verlängern und gegebenenfalls dann nochmal Verlängern? Vielen Dank schonmal im voraus
Hallo, 1. Auch in einem Beschäftigungsverbot müssen Sie dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, das Kind muss also fremd betreut sein. 2. Die sieben Wochen Frist bleibt selbstverständlich bestehen. 3. Ja, verlängern können Sie. Liebe Grüße NB
cube
Ein BV setzt voraus, dass du arbeitsfähig bist - also auch dein Kind 1 betreut im Umfang deines Arbeitsvertrages bzw. betreut werden kann, falls das BV wieder aufgehoben werden würde. Nein, spontan ohne Fristeinhaltung kannst du nicht EZ nehmen. Du kannst auch stückeln - musst aber immer wieder die Fristen einhalten.
mellomania
wie ist vereinbart, dass du ab ende der ez arbeites? das muss sich nach deiner möglichkeit richten zu arbeiten so wie kind 1 betreut ist. der AG muss erneut eine gefährdungsbeurteilung machen und danach entscheiden. automatische bv gibt es nicht. wenn du eine fg erleidest, endet ein eventuelles bv und sämtliche mutterschutzrechtlichen gegebenheiten sofort, da der grund hierfür nicht mehr da ist. du musst also sofort deinen vereinbarten vertrag wieder erfüllen. teile dem AG die schwangerschaft mit und er macht seine Gfbu. EZ ohne fristeinhaltung ist schwerlich möglich.
WonderWoman
wird man nach einer fehlgeburt nicht normalerweise einige zeit krankgeschrieben? letztlich ist das immer eine absprache mit dem arbeitgeber. der kann jederzeit auf die meldezeiten verzichten und wird dies evtl. gerne tun wenn er sowieso nicht damit gerechnet hat dass sie bald wiederkommen.
mellomania
Krank geschrieben wird man wenn man krank ist. Ich wurde bei der ersten 2 Wochen krankgeschrieben, da es mir Körper nicht gut ging, bei der 2. Nicht. Ich hatte das selber so entschieden. Trotz allem fällt mit FG der Grund fürs bv sofort weg
misses-cat
Du kannst was das Krankschreibung angeht aber nicht von dir auf alle anderen schließen. Ich wäre nach zwei Wochen nicht im der Lage gewesen, körperlich nicht da ich schwer körperlich arbeite ( meines Wissens hast du einen Büro job) und psychisch auch nicht und alleine wegen der psyche darf man schon krank geschrieben werden
WonderWoman
tja, mellomania, mich hat eine fg ein ganzes semester gekostet. ich habe monate gebraucht um wieder in die bib gehen zu können ohne in tränen auszubrechen. so ist halt jeder anders. und deinen letzten satz verstehe ich irgendwie gar nicht. habe ich das behauptet?
mellomania
Du fragst, ob man normalerweise krank geschrieben wird. Daher meine Antwort. Normalerweise gibt's da nicht. Hat auch mit bürojob nix zu tun :-)
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