Patricia123
Ich habe ursprünglich ein Jahr Elternzeit bis März 2022. Nun habe ich vor kurzem die Elternzeit verlängert. Allerdings habe ich jetzt erfahren dass ich schwanger bin. Soll ich die Verlängerung zurück nehmen und arbeiten auch wenn ich dann sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt werde oder ist es besser bis zum Mutterschutz in Elternzeit zu bleiben? Nachdem ich das Elterngeld nur für ein Jahr gewählt habe, heißt das ich bekomme ab März nichts mehr. Deshalb meine Frage ob es finanziell besser wäre meine Elternzeit im März zu beenden?!
Hallo, das ist nicht möglich, es sei denn, Sie sind Beamtin. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Du kannst deine EZ nicht beenden um ins BV zu gehen. Lediglich zum Beginn des neuen Mutterschutzes kannst du beenden.
mellomania
du kannst deine elternzeit nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. nicht, um in ein bv zu gehen. du kannst auch nicht dem AG sagen, dass du beendest um vollzeit arbeiten zu gehen und DANACH sagen dass du schwanger bist. nennt sich sozialbetrug. der AG hätte der verlängerung auch gar nicht zustimmen müssen, da du nur ein jahr gemeldet hattest. da du das nun aber gemacht hast, ist es nun so.
Mitglied inaktiv
Die Frage ist ja, könntest du Vollzeit ab März arbeiten? Hat der AG bereits zugestimmt?
mellomania
selbst wenn, sie kann keine vz anmelden und dann ins bv gehen bewusst. das ist täuschung.
Mitglied inaktiv
Sag ich doch.... Hat der AG einer Verlängerung nicht zugestimmt, müsste die AP doch arbeiten. Weil Elternzeit beendet. Wird aber sicher nicht arbeiten können, weil warum hat sie dann die Elternzeit verlängert? Hat der AG der Verlängerung bereits zugestimmt, kann sie die Elternzeit nicht beenden, um in ein Vollzeit BV zu gehen. Fakt
Patricia123
Aktuell habe ich noch keine Antwort ob sie die elternzeit verlängern weil zwischen Antrag und schwangerschaftstest eine Woche liegt. Ich würde aber rein interesse halber wissen wollen was wäre wenn ich im März arbeiten gehen würde und eine Woche vorher erfahren würde, dass ich schwanger bin.
Patricia123
Ich wollte die elternzeit verlängern da ich keinen Babysitter habe. Wie ist das bekommt man finanziell nach diesem einen Jahr elternzeit Unterstützung vom Amt? Wenn man nicht arbeiten kann weil man niemanden fürs Baby hat?
Mitglied inaktiv
Du hast ein dickes Problem, wenn dein chef die Elternzeit nicht verlängert. Dann musst du ab März arbeiten zu den vereinbarten Bedingungen. Kannst du das nicht, musst du kündigen. Auch schwanger Man kann kein Vollzeit BV beanspruchen, wenn man eigentlich nicht arbeiten kann, weil man das ältere Kind betreuen muss.
misses-cat
Notfalls bei der Stadt / Gemeinde einklagen
Pamo
Wovon wolltest du denn während der verlängerten Elternzeit leben? Falls du alleinerziehend bist, könntest du schauen, ob du Betreuungsunterhalt vom Kindsvater bekommst. Falls du nicht alleinerziehend bist, könnte dein Partner seine Arbeitstunden anpassen oder reduzieren, um zu betreuen, während du arbeitest. Oder er arbeitet mehr, um euer gemeinsames Einkommen zu erhöhen. Hinsichtlich der Betreuung hast du einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag des Kindes.
Mitglied inaktiv
Zitat: Ich würde aber rein interesse halber wissen wollen was wäre wenn ich im März arbeiten gehen würde und eine Woche vorher erfahren würde, dass ich schwanger bin. Ich denke du bist JETZT schwanger und hast um Verlängerung der Elternzeit gebeten?
KielSprotte
Im AP schreibst du, dass du die EZ bereits verlängert hast und nun schwanger bist. Plötzlich hast du noch nicht verlängert und "was wäre wenn ich im März feststellen würde schwanger zu sein". Hast du JETZT verlängert und bist du JETZT schwanger oder nicht? Blicke durch deine Angaben nicht durch.......
cube
Grundsätzlich muss man für ein BV arbeitsfähig sein - also auch eine entsprechende Kinderbetreuung haben. Diese hast du ja offenbar nicht und daher die Verlängerung beantragt. Du kannst nicht die Verlängerung zurückziehen und dann in ein BV gehen - da du eben keine Betreuung hast und damit nicht grundsätzlich arbeitsfähig wärst. Du kannst auch nicht die EZ nach Zusage wieder beenden, um dann in ein BV zu gehen - Grund siehe oben. Heißt: egal. ob der AG bereits zugestimmt hat oder nicht - keine Kinderbetreuung = keine Arbeitsfähigkeit = kein BV. Aktuell ist also die Verlängerung der EZ der rechtlich korrekte Weg. Finanziell ist der Vater des Kindes für dich & Kind zuständig im Sinne von Kindes- und Betreuungsunterhalt. Mach aber bei der Stadt Druck bzgl. Betreuung. Du hast einen Rechtsanspruch und den musst du notfalls einklagen bzw. dies zumindest androhen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich ...
Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...
Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern? Vielen Dank und freundliche Grüße
Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt. Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...
Guten Tag Frau Bader. Mein Mann und ich sind vor 3 Wochen Eltern geworden. Direkt nach der Geburt wurde festgestellt dass ich einen Kreuz-und Schambeinbruch habe und jetzt nur noch kurze Strecken an Unterarmgehstützen laufen darf und nur 20kg belasten darf.Daher kann mich selbst nicht ausreichend um mein Baby kümmern sondern mein Mann muss dies ...
Hallo, ich habe aktuell (2.4 bis 2.5) Elternzeit und Frage mich: Verlängern Feiertage die Elternzeit oder hat man hier einfach Pech und es bleibt beim angegeben Zeitraum? Danke vorab.
Hallo Frau Bader , meine Frage bezieht sich auf die Verlängerung der Elternzeit ! Wie oft darf ich innerhalb 3 Jahren die Elternzeit verlängern ? Gibt es hierzu eine Grenze? Mein Kind wurde um Januar 2024 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2026. Ich möchte diese erstmal bis 30.10.2026 verlängern. Sollten wir keine ...
Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren