Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern?

Cat27b

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Guten Tag, ich habe für 1 Jahr ELternzeit eingereicht, diese endet am 17.12.2012 da mein Sohn am 18.12.2011 geboren wurde. Ich arbeite als Fachkraft in der Altenpflege vor der Geburt alls Vollzeitkraft. Ich habe einen Antrag auf Stundenreduzierung gestellt, welche auch bewilligt wird. Nun habe ich gehört das ich meine Elternzeit besser verlägern soll auf 3 Jahre und dann arbeiten gehen soll weill ich so mehr rechte hätte. z.b. wenn das ALtenheim mir die Arbeitszeiten die ich benötige nicht geben kann so lange in einem andren Heim oder ähnliches arbeite ohne meine Stelle im Altenheim zu verlieren.Stimmt das???Kann ich mein jetzt gestellten Antrag ( beim Arbeitgeber) wieder zurücknehmen.? Desweiteren muß mir mein Arbeitgeber entgegen kommen mit den Zeiten wenn ich keine Betreuung für mein Kind bekomme. Das ich nicht um6.00 uhr anfange sondern erst um 7.00 uhr?? Vielen Dank für die Antwort Lieben Gruß Cat


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vor allem hat man Kü-Schutz. Wenn es noch zu ändern ist, würde ich es versuchen. Macht natürlich einen blöden Eindruck Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Ja, es stimmt IN der Elternzeit hast du mehr Gestaltungsspielraum (Rechte) wegen deiner Arbeitszeiten/Stunden. Von daher würde eine Verlängerung der Elternzeit Sinn machen. Allerdings benötigst du, da du bisher nur 1 Jahr Elternzeit angemeldet hast, nun die Zustimmung deines AG. Wegen der Arbeitszeiten (zB Anfangszeit) muss dir dein AG nur entgegen kommen, wenn die gewünschten Zeiten zum Betrieb passen. Gruß Sabine


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