Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern/übertragen

Frage: Elternzeit verlängern/übertragen

poena

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Sehr geehrte Frau Bader, ich finde leider keine Antworten im Netz auf unseren speziellen Fall. Kind 1 geboren am 10.10.2016 Kind 2 Geburtstermin 3.12.2018 Mutterschutz ab 22.10.2018 Mutter: Bisher beantragt 2 Jahre Elternzeit bis zum 9.10.2018 (1. Zeitabschnitt). Damit 24 Monate verbraucht. Seit 01.01.2018 40% Teilzeitbeschäftigt innerhalb Elternzeit. Mit Ende Elternzeit wieder 100% beschäftigt. Vater: 2 Elternzeitmonate mit Elterngeld (Juni 2017/September 2017). Seit 01.01.2018 Teilzeit in Elternzeit mit 30 Stunden (3. Zeitabschnitt) bis 9.06.1019. Damit 24 Monate verbraucht. Folgende Fragen: Mutter: Ist es ratsam, mein drittes Jahr Elternzeit im Anschluss ab 10.10.2018 zu nehmen, um es am 20.10.2018 aufgrund weiterer Mutterschutz zu beenden und bis zum 8. Lebensjahr zu verlängern? Oder für wenige Tage 100% beschäftigt zu sein? Gibt es einen Unterschied zum Mutterschaftsgeld von AG oder andere negative Auswirkungen? Vater: Ist es möglich, die verbleibenden Elternzeitmonate (12+ ~6 Monate) bis zum 8. Lebensjahr zu verlängern aufgrund Geburt unseres zweiten Kinds? Er befindet sich bereits im dritten Zeitabschnitt. Oder bedeutet dies einen vierten Zeitabschnitt, dem der Arbeitgeber zustimmen muss? Wenn er diese Elternzeit nicht beendet (Kind 1), kann er Elterngeld für Kind 2 beantragen und für zwei Monate seine Teilzeitarbeit als Elternzeit unterbrechen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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