Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verkürzt, bv

Frage: Elternzeit verkürzt, bv

Krissik87

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Guten Tag, Ich habe eine Frage. Und zwar hatte ich letzten Monat mit meinem Chef darüber gesprochen, dass ich meine Elternzeot verkürzen möchte und bereits ab Januar anstatt Mai 2023 wieder arbeiten komme. Er stimmte dem zu. Nun habe ich heute einen positiven schwangerschaftstest gemacht und weiß, dass mein Gyn mich ins Beschäftigungsverbot schicken wird, da ich in einem Pharmazeutischen Beruf tätig bin. Bekomme ich dann das Geld aus dem BV, da wir ja festgelegt hatten, dass ich dann wieder im Januar beginne, oder nicht, da die erste eingereichte Elternzeit ja bis Mai 2023 war und ich ja quasi doch garnicht arbeiten gehe dazwischen sondern ab Januar dann ein BV hätte. Haben nicht damit gerechnet, dass es echt so schnell wieder funktioniert, da wir beim ersten Kind echt sehr lange brauchten bis es endlich geklappt hatte schwanger zu werden.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der FA spricht das BV nur aus med. Gründen aus, hier ist der AG zuständig. Grds bekommen Sie, wenn Sie die Zustimmung des AG zur Verkürzung beweisen können, ab dem ersten eigentlichen Arbeitstag den vereinbarten Lohn. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn dein Beruf der Grund für das BV ist, muss der Arbeitgeber dieses ausstellen, dein Gyn darf dies nicht tun. Aber ja, dann bekommst du ab Januar den Lohn, den du bekommen würdest, wenn du arbeiten könntest. Es ist nicht wichtig, ob du dazwischen einen Tag aktiv gearbeitet hast oder nicht.


Mitglied inaktiv

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Dann würde ich das ganz schnell schriftlich festhalten. Am Ende stimmt der Chef dann doch nicht zu


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