Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verkürzen

Frage: Elternzeit verkürzen

BrombeerBaby

Beitrag melden

Guten Tag, Seit Ende April bin ich in Elternzeit. Mein Plan war nach einem Jahr wieder arbeiten zu gehen. Als ich meinen Antrag auf Elternzeit abgeben wollte, riet mir unser stellv. Personalleiter 2Jahre zu beantragen mit dem Vermerk, dass ich aber nach einem Jahr wiederkommen möchte. Er meinte so sei ich auf der sicheren Seite, falls etwas mit der Betreuung nicht klappt. Ich hab es dann auch so beantragt. Ich arbeite in einem Krankenhaus. Es gibt stehts Personalmangel. Nun habe ich allerdings eine Tagesmutter gefunden, die mein Kind betreut. Also möchte ich tatsächlich nur das eine Jahr Elternzeit machen. Kann ich nun einfach einen Brief an die Personalleitung schreiben und erklären, dass die Betreuung gesichert ist und ich nach einem Jahr wieder einsteigen möchte. Wie ist der korrekte Weg? Falls der Arbeitgeber die Verkürzung genehmigt, bekomme ich das dann schriftlich? Nur mündlich wäre mir zu wenig. Wie gehe ich nun am besten vor? Sollte der AG meinem Wunsch nicht zustimmen, brauche ich auch natürlich keine Tagesmutter. Lg BrombeerBaby


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wollen Sie denn tatsächlich Vollzeit arbeiten? Dann können Sie die Elternzeit im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vorzeitig beenden. Sinnvoll ist es ansonsten, Teilzeit in der Elternzeit zu arbeiten. Das geht bis zu 30 Stunden die Woche. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Dir ist klar das du in der EZ in TZ arbeiten darfst? Bis zu 30 Std die Woche ist erlaubt. Wenn also der AG sagt nö ist nicht, dann arbeite doch innerhalb der EZ in TZ. Kannsz du bei deinem eigentlichen AG oder auch woanders. Gerade mit so kleinem Kind würde ich das empfehlen weil die oft im ersten Jahr der Betreuung krank werden. Oder es doch nicht so gut klappt. Davon ab sind Betreuungsplätze meist sehr rar, was man hat, hat man.


Hasenmami89

Beitrag melden

Deine Antwort ist absolut sinnfrei. Sie beantwortet überhaupt nicht die Frage der AP. Hier geht es darum wie man einen Antrag beim AG stellt um die Elternzeit zu verkürzen. Es geht nicht um Teilzeitarbeit und auch nicht darum was DU findest, wie man arbeiten soll und seine Kinder betreuen soll. Mein Großer ging mit 10 Monaten zur Tagesmutter. Er war nie krank. Auch im Kindergarten nicht. Bis auf eine Mittelohrentzündung im Grundschulalter gab es keine Probleme. Ich weiss nicht warum man eine Antwort schreibt, die nichts mit der Frage zu tun hat. "Hörst du dich gern selber reden"? Wiedermal ein absolut unnützer Beitrag von dir.


mellomania

Beitrag melden

ja, du kannst die personalabteilung bitten, wieder zu kommen außerhalb der EZ und dir den rest gutschreiben lassen. aber dein kündigungsschutz ist dann weg. das nur als kleine randinfo. ich hatte IN der EZ woanders angefangen und gekündigt, als die probezeit rum war. wenn du mehr als 30 h arbeiten möchtest dann geht das in der EZ eh nicht. aber der AG muss dem zustimmen. ich denke aber das geht da du ja zurückkommen möchtest. viel erfolg!


Felica

Beitrag melden

Wenn der Personalrat ihr empfohlen hat gleich 2 Jahre TZ einzureichen mit dem Vermerk nach einem Jahr wieder zu kommen, dann ist meine Antwort also sinnfrei: Den genau das gleiche hat der Personalrat ihr gesagt, sie soll 2 Jahre EZ einreichen, ein Jahr daheim bleiben und dann innerhalb der EZ in TZ einzusteigen. Den ihre Frage klingt wie gesagt danach das ihr gar nicht bewusst ist das sie eben innerhalb der EZ arbeiten darf. Sonst macht der Zusatz, wenn ich nicht arbeiten kann, brauche ich keine TaMu keinen Sinn. Den niemand verbietet das arbeiten in der EZ. Was verdammt viele nicht wissen. Und genau deshalb mein Hinweis Davon ab müsste der AG zustimmen um zu verkürzen. Und sollte es mit der Betreuung nicht klappen, was sie eben aktuell noch nicht wissen kann, hat sie ein riesen Problem. Den da man sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen muss und nur begrenzt Änderungen an der EZ vornehmen darf, könnte sie frühstens ohne Zustimmung des AG wieder zum 2ten Geburtstag in die EZ. Bliebe im schlechtesten Fall Kündigung, was wirklich sinnfrei wäre wenn man auch beides haben kann.


BrombeerBaby

Beitrag melden

Felica, wenn ich jetzt in dem 2ten Jahr EZ bei meinem AG in Teilzeit arbeite, also bis zu 30 Std und dann endet meine EZ ja nach dem 2 Jahr. Also zum 2. Geburtstag meines Kindes - arbeite ich dann danach wieder meine vorherige Stundenzahl. Also so wie ich vor der Geburt gearbeitet habe oder bin ich dann "für immer" in TZ. Verstehst du wie ich es meine?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die 30 h/Woche beziehen sich nur wenn du diese WÄHREND der Elternzeit arbeitest. Am 2. geb. deines Kindes tritt dein alter Vollzeitvertrag in Kraft


Felica

Beitrag melden

Genau, entweder verlängert du die EZ dann ab dem zweiten Geburtstag und kannst dann auch weiter innerhalb dieser arbeiten. Oder du arbeitest dann wieder in VZ weil dein Vertrag wieder auflebt. Wichtig ist nur, das du beim AG klar machst das die TZ auf die EZ befristet ist. Du also deinen Vertrag nicht dauerhaft änderst. Oft bekommt man dann einen auf die EZ befristeten TZ-Vertrag oder aber einen Zudazu im normalen VZ-vertrag das auf die EZ befristet in TZ gearbeitet wird. Darauf solltest du achten.


peekaboo

Beitrag melden

der genau festlegt, von wann bis wann du arbeiten wirst und dass danach der alte Vertrag wieder in Kraft tritt. Sollte es wieder erwarten nicht klappen mit der TZ in EZ, dann kannst Du die TZ Arbeitsstelle innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen und fällst zurück in die EZ. LG Peeka


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, diese würde am 27.03.2021 enden. Nachdem ich jetzt ein Jobangebot bekommen habe, das nich Kind und Beruf vereinbaren lässt, würde ich gern zum 31.3.20 kündigen (regulär habe ich eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende) und die Elternzeit entsprechend verkürzen. Ist das ohne weiteres ...

Hallo zusammen, ich habe Ende August entbunden und einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende des Jahres. Ich habe bis Ende des Jahres Elternzeit beantragt und möchte diese gerne zurückziehen da ich ab Januar wieder arbeiten möchte und noch sehr viele Urlaubstage habe. Meine Arbeitgeber verweigert sich obwohl er für mich nicht mam jemanden einges ...

Hallo, ich habe eigentlich noch bis Mai 2021 Elternzeit. Habe jedoch bei einem anderen AG eine gute TZ Stelle angeboten bekommen . Bei meinem alten AG habe ich 4 Wochen zum Monatsende Kündigungsfrist. Ist es machbar während der Elternzeit zu Kündigen und dann nach Verkürzung der Elternzeit die neue Stelle laut Kündigungsfrist zu übernehmen ? ...

Sehr geehrte Frau Bader, mich würde interessieren, ob es möglich ist die Elternzeit vorzeitig zu verkürzen und die aufgesparte Zeit bei Bedarf (Alter 6-8 Jahre) später verwenden zu können. Beantragt habe ich 3 Jahre am Stück, 2 Jahre wären im Aug.21 dann genommen. Mein Arbeitgeber hat zugestimmt, dass ich die Elternzeit vorzeitig verkürzen ka ...

Guten Morgen Frau Bader, wir haben Anfang März ein Pflegekind aufgenommen. Dazu habe ich Elternzeit beantragt, zunächst für ein Jahr, mit der Bereitschaft auch in der Elternzeit nach zwei, drei Monaten weiter zu arbeiten (ein Vorschlag meines Vorgesetzten). Nun zeichnet sich ab, dass das Kind voraussichtlich nicht bei uns bleiben kann. Damit wird ...

Hallo Frau Bader! Vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir kurz erläutern, wie ich dann diese Abschnitte verstehen soll? Eine angemeldete Elternzeit kann grundsätzlich nur vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt (§ 16 Absatz 3 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)). Bei der Entscheidung über die Zustimm ...

Hallo Frau Bader, ich habe meine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber verkürzt. Ich habe vor 6 Monaten Bescheid gegeben (per Mail), dass ich von 2 auf 1 Jahr verkürzen möchte. Mein AG hat dem mündlich zugestimmt und nun ist mein 3. Arbeitstag hier wieder in der Firma. Nun sagt mir die Buchhaltung, dass das so nicht geht. Ist eine mündliche Vereinb ...

Guten Tag, ich habe Kind 1 6/2021 bekommen und zwei Jahre Elternzeit beim AG beantragt. Wegen schwerem Diabetes hatte ich ein Beschäftigungsverbot, das wahrscheinlich auch in nächsten Schwangerschaften ausgesprochen werden würde. Jetzt überlege ich, meine Eltern Zeit auf 1 1/2 Jahre zu verkürzen, bis 01/2023. Wir planen jedoch eine zweite Sc ...

Hallo, Ich bin aktuell 2 Jahre in Elternzeit bis Januar 2024, von denen aber nur eines vergütet wird. Ursprünglich war der Plan, zum Ende der Elternzeit zu kündigen zwecks Arbeitgeberwechsel. Hier weiß ich, dass da eine Frist von 3 Monaten gilt. Nun habe ich die Möglichkeit, bereits im Januar 2023 in einem anderen Betrieb als Teilzeitkraft zu a ...

Hallo, ich habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet und erhalte somit das "halbe" Elterngeld. Die Elternzeit endet Ende November. Mein Arbeitgeber hätte mich gerne schon Ende August wieder zurück und ich wäre damit auch einverstanden. Wäre es möglich, die Elternzeit einfach vorher zu beenden? Wenn ja, was passiert mit dem Elterngeld, das ich für Aug/S ...