sungirl82
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann möchte bei unserem zweiten Kind 2 Monate Elternzeit direkt ab Geburt nehmen. Den Antrag dazu möchten wir erst 7 Wochen, bzw. maximal 8 Wochen vorher einreichen, wegen dem Kündigungsschutz. Meine Frage: Was würde passieren, wenn ich einen Kaiserschnitt 2 Wochen vor dem errechneten Termin bekäme oder das Kind einfach zu früh kommen würde? Dann wäre die 7-Wochen-Frist ja nicht erreicht. Kann er dann trotzdem gleich zuhause bleiben? Das wäre für uns sehr wichtig, weil er in der Zeit in der ich im Krankenhaus bin, unseren großen Sohn betreuen muss. Danke, viele Grüße
Hallo, am sinnvollsten ist, wenn er in den Antrag schreibt: "ab der Geburt, voraussichtlicher Entbindungstermin ...." Liebe Grüße, NB
SumSum076
Wenn ein KS-Termin im Raum steht, würde eher Richtung 8 Wochen vor dem EET die Anmeldung abgeben - versehen mit "Elternzeit ab Geburt, errechnet zum (Datum)". Und wenn das Kind tatsächlich eher kommt - so oder so - kann er auch früher, also ab Geburt, zuhause bleiben. Gruß Sabine
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