molly123
Wenn man Elterzeit mit Zwillinge für 2 Jahre beantragen will, könnte man dies so fomulieren: Für Kind 1 möchte ich 12 Monate und im Amschluss 12 Monate für Kind 2 beantragen. Muss ich dann die restlichen 36 monate je kind um die Zustimmung des Arbeitgebers bitten? Noch eine Frage wie sind die Fristen?
mellomania
nochmal. du MUSST angeben, für welches kind du wie lange elternzeit möchtest. für kind1 (NAME) 12 monate (die laufen dann bis einen tag vor dem 1. geburtstag), dann für kind 2 (NAME) 12 monate und dann hast du noch 4 jahre übrig. pro kind 2. du brauchst, wenn du direkt an die elternzeit anschließen möchtest, keine zustimmung des AG. Antragsfrist für das 3. jahr 7 wochen. nimmst du die elternzeit später, antragsfrist 13. wochen. beachte, du musst so beantragen, dass alle reste einen tag vor dem 8. geburtstag ENDEN. also spätestens am 4. geburtstag der kinder. auch wieder pro kind. wie möchtest du NACH den 2 jahren arbeiten? wenn du nicht vollzeit arbeiten möchtest, solltest du überlegen die ez länger laufen zu lassen und in dieser eine tz. denn ansonsten ist die vollzeitvertrag futsch wenn du nach den 2 jahren ohne ez eine tz arbeitest.
Mitglied inaktiv
Sind die Zwillinge schon auf der Welt und du in Elternzeit? Weil unten schreibst du von falsch beantragt und 4 Jahre verbraucht?
molly123
Liebe Mellomania, ich dachte 12 Monate pro Kind darf man nicht beantragen. Das war aber meine ich vor dem 01.07.2015. Danach gab es dann doch eine andere Regelung.
Zu deiner Frage ob ich nach dem 2 Jahr wieder arbeiten gehe: wahrscheinlich nicht.
Du kennst dich sehr gut aus. Respekt.
Danke, das du mir hilfst
Mitglied inaktiv
Nein Elternzeit kann man frei wählen. Man soll sich nur in der Erst Meldung für die ersten beide Jahre festlegen.
molly123
Hallo saarlandmami, also in der erstmeldung für 2 Jahre geht das dann für Kind 1 12 monate und für Kind 2 12 monate. Bei der Zweitmeldung kann ich dann vor dem 3 geburtstag dann 3 weitere Jahre für kind1 12 monate und für kind2 24 moate beantragen ohne die zustimmung des Arbeitgebers und wie ist bei der Zweitmeldung die Frist, da es hier ja dann schon ins 5 Jahr geht dann 13 wochen? danke für deine Hilfe
Mitglied inaktiv
Ja Erstmeldung.... Jedes Kind 1 Jahr , genau bezeichnen welches Kind gemeint ist. Vor 3. Jahr ist die Frist 7 Wochen Nach dem dritten Geburtstag dann 13 Wochen Evtl kann es Felica oder Mello.. es besser erklären
molly123
Kann ich bei der zweitmeldung vor dem 3geburtstag 3 weitere Jahre beantragen für Kind1 12 monate und für Kind2 24 monate ohne erlaubnis des Arbeitgebers. Danke
Ähnliche Fragen
hallo frau bader, sicherlich wurde ihnen die frage bereits schon gestellt, aber ich kann sie gerade nicht finden, deshalb lautet meine frage an sie: wie lange und ab wann (momentan bin ich noch bis ende mai in elternzeit für meine tochter) kann ich maximal elternzeit für unsere "coming twins" (märz 2011) beantragen? hintergrund: wir beg ...
Hallo Frau Bader, im September 16 sind meine Zwillinge geboren. Ich habe dann rechtzeitig 7 Wochen vor Beginn die Elternzeit angemeldet, für zwei Jahre aber von Ende Mutterschutz (Januar 17-Janaur 19)... irgendwie dachte ich die Elternzeit würde von Ende des Mutterschutzes aus berechnet werden. Ich habe es so formuliert.... "hiermit beantrage ich ...
Hallo, ich habe drei Kinder.Meine älteste Tochter wird Mitte Oktober2022 8Jahre. Ich habe damals bei ihr ein Jahr Elternzeit genommen. Dann kamen 2018 die Zwillinge. Für einen Zwilling habe ich direkt nach dem Mutterschutz 1Jahr Elternzeit beantragt. Im Anschluss ein Jahr für den zweiten Zwilling und darauf das Jahr wieder für den ersten Zwilling. ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen