Didi7890
Hallo Frau Bader, Ich wollte mich gerne einmal bei Ihnen schlau machen, wie das mit der Elternzeitbeantragung beim AG richtig läuft. Zu meinen Daten: Der mutmaßliche Entbindungstermin ist der 09.06. Frage 1: Die Elternzeit muss mind 7 Wochen vor Beginn beantragt werden - würde es dann theoretisch reichen, wenn ich den Antrag direkt nach Geburt losschicke (dann wären ka noch 7 Wochen)? Oder sollte das lieber vorher passieren? Frage 2: Kann ich ein flexibles Enddatum für die Elternzeit wählen? Meine Idee wäre folgende: Ich würde gerne bis Ende August 2021 Zuhause bleiben (zwecks ggf Eingewöhnunh Krippe o.ä.). Kann ich dann bspw. sagen, ich arbeite erst ab 23.08.2021 wieder? Frage 3: Könnte ich auch die Elternzeit verkürzen? (Falls es doch anders kommen sollte) Muss der AG dabei zustimmen? Frage 4: Ich würde gerne nach meiner Elternzeit ab Ende August 2021 in Teilzeit wieder anfangen (50%) ... Wie beantrage ich das? Haben Sie vielleicht Tipps für mich? Bis wann muss der Antrag beim AG vorliegen? Fragen über Fragen ;-) - vielen Dank im Voraus! Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Hallo, 1. Nein, nach der Geburt (vorher kennen Sie ja nicht den ET) 2. Ja, das ist machbar. Wenn Sie weniger als 2 Jahre beantragen, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung 3. Einen Anspruch auf Verkürzung ohne Zustimmung des AG gibt es nur in Härtefällen 4. Ich würde es mit dem Antrag auf EZ ankündigen - dann kann der AG planen Liebe Grüße NB
mellomania
ja, es würde theoretisch reichen, die elternzeit direkt nach de geburt mitzuteilen. du wärst in der frist ABER für ein gutes arbeitsklima wäre es vielleicht für den AG schön, schon früher zu wissen, wie lange du in ez sein möchtest. du musst dich für die ersten beiden jahre festlegen. heißt wenn du bis ende august 21 in ez sein möchtest und danach arbeiten hast du KEIN recht, die EZ zu verlängern und MUSST arbeiten. ich würde das nicht machen. ich würde zwei jahre ez melden und dann eben tz in ez arbeiten ab august. das darfst du bis zu 30 h. entweder bei deinem AG oder mit dessen zustimmung woanders. ez verkürzen und früher anfangen muss der AG zustimmen. solange eine ez läuft, hast du kündigungsschutz. wenn du bis ende august ez einreichst, und dann tz arbeitest, ist dein vollzeitvertrag von vor der ez futsch. du änderst ihn dauerhaft. arbeitest du aber eine tz IN der ez, bleibt der vz vertrag stehen da die tz auf die ez begrenzt ist. und dein kündigungsschutz läuft solange, wie die ez läuft. zumal, wenn du ein weiteres kind bekommen solltest und ein tz nach der ez arbeitest, erhälst du im mutterschutz nur das tz gehalt weiter. arbeitest du die tz aber IN der ez, kannst du diese ohne zustimmung des AG auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden um dann im mutterschutz vollzeit bezahlt zu werden. bzw. wenn du zwei jahe ez gemeldet hast, kannst du das 3. jahr ohne zustimmung dranhängen bzw. bis auf einen tag vor einem neuen mutterschutz verlängern. daher würde ich 2 jahre melden und dann tz in der ez
Felica
Mein Rat, wenn du im August 21 in TZ einsteigen willst nimm 2 Jahre EZ, nicht nur eines. Du verzichtest sonst auf deinen Kündugungsschutz. Man darf in der EZ bis zu 30 std die Woche arbeiten. Dein VZ- Vertrag ruht dann weiterhin. Teile dem AG einfach spätestens 1 Woche nach der Geburt mit das du 2 Jahre ET nimmst, du aber planst innerhalb der EZ ab Ende August oder besser 1.September21 in TZ wieder einzusteigen. Lehnt der AG nicht ab, gilt die TZ als genehmigt. Die EZ selbst darf er nicht ablehnen.
Didi7890
Hallo, Vielen Dank für die Antworten bisher - noch eine Frage dazu: Ich habe doch eigentlich nur Vorteile davon, wenn ich dann sage ich gehe 2 Jahre in Elternzeit und strebe aber an dann eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben und dann in Ruhe einen neuen langfristigen Teilzeitvertrag auszuhandeln oder? Sehe ich das richtig? Ich hatte bereits mit meinem AG gesprochen, dass ich dann ca Ende August 2021 in Teilzeit wiederkommen würde - das würde ja dann auch mit der 2 Jahres Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit so sein. Und weiterhin hätte ich ja dann noch die Möglichkeit flexibler zu gucken, wie viel ich wirklich nach der Elternzeit arbeiten möchte - und muss mich nicht jetzt schon festlegen wenn ich nur ein Jahr beantragen würde - richtig?
Felica
Ja hast du. Wie gesagt, in der EZ, auch dann wenn man in dieser arbeitet, darf man nicht so einfach gekündigt werden. Davon ab kann ein AG der man TZ in EZ erlaubt hat schwerlich nach der EZ sagen, TZ ist nicht. Weiterer Aspekt, da dein VZ-Vertrag nur ruht, kannst du sofern du in der EZ wieder schwanger bist, mit vorzeitiger Beendigung der EZ dann das VZ-Mutterschaftsgeld nutzen. Hast du deinen VZ-Vertrag dauerhaft auf TZ geändert geht das nicht. Außerdem kann man deutlich schneller wieder in EZ ohne TZ gehen wie wenn man TZ außerhalb der EZ arbeitet. Neue EZ muss mindestens 7 Wochen vorher mitgeteilt werden, da man sich für die ersten 2 Jahre festlegen muss kann der AG das in dem Zeitraum auch verweigern. Arbeitet man aber in TZ innerhalb der EZ muss man die TZ-Vereinbarung - und nur die - einfach fristgerecht kündigen um wieder daheim bleiben zu können. Den Aspekt kennen die wenigsten.
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