Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, Teilzeitarbeit und verbliebener Urlaubsanspruch

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit, Teilzeitarbeit und verbliebener Urlaubsanspruch

hammersen

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Sehr geehrte Frau Bader, ich werde voraussichtlich am 8.7.2018 mein Kind bekommen. Danach möchte ich in Elternzeit gehen (bis ca. August 2019). Ab dem 01.01.2019 möchte ich 7h/Woche arbeiten und ab ca. März 2019 mit Teilzeit weiter in der Elternzeit arbeiten bis ca. August 2019. Aus 2018 werde ich noch Urlaubsanspruch haben, den ich gerne in 2019 nehmen möchte. Da ich in der Elternzeit Teilzeit arbeite, ist mir nicht klar, ob ich den restlichen Urlaub dann bis zum Stichtag 31.03.2019 verbraucht haben muss? Dann dann würde es keinen Sinn machen, dass ich vorher schon mit 7h/Woche anfange, wenn ich noch Urlaub nehmen muss. Vielen Dank für Ihre Hilfe und mit freundlichen Grüßen Friederike Hammersen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, den Vollzeiturlaub können Sie auch noch nach der Elternzeit verwenden, der Stichtag gilt nicht. Liebe Grüße NB


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