a.calita
Guten Tag Frau Bader, Ich habe folgende Frage. Ich war in Elternzeit die ersten 14 Monate meines Kindes. Ab 1.06 2021 arbeite ich wieder. Allerdings ist mein Arbeitsvertrag schon dezember 2019 zu Ende gegangen. Ich habe aber normal 1 Jahr Mutterschaftsgeld und Elterngeld bezogen. Die 2 Monate nach der Elterngeld, habe aber nirgendwo gemeldet, weil ich kein Arbeitgeber hatte. Ich hatte eine PKV vorübergehend ( jetzt nicht mehr, bin wg. Des Gehaltes Pflicht gesetzlich versichert). Ich weiss aber nicht wie diese 2 Monate mit der Rentebezahlung war! Wo hätte ich noch melden müssen, dass ich noch in Elternzeit war. Dazu ist es so, dass ich in der Probezeit kündigen möchte. Ich habe wieder Job ab 1.12, möchte aber schon 2 Monate vorher kündigen und formal wieder fürin Elternzeit gehen. Ich habe eigentlich bis zu 3 Jahre meines Kindes das Recht, oder? Doch wo muss ich das melden? Wie bleibt mit meine KV?Und meine Rente? Ich bin Aerztin, also irgendwie tritt diese Gesetz mit der Befreiung von Versicherungspflicht in Kraft, oder nur wenn ich beschäftigt bin? Mein Mann istPKV, ich zu diesem Zeitpunkt aber Pflicht KV. Mit freundlichen Grüßen, A. S. C
Hallo, ohne Arbeitgeber keine EZ. Bzgl. der Dt. Rentenversicherung werden für die Kindererziehungszeiten pauschal drei Jahre gutgeschrieben. Liebe Grüße NB
Felica
Nirgends. Denn du warst nicht in EZ. Elternzeit steht nur Arbeitnehmern zu. Du aber warst Hausfrau nach Beendigung deines Arbeitsvertrages, welche eben zusätzlich noch EG bezogen hat. Wärst du in EZ gewesen, hättest du dich nach Auslaufen des EG nicht selbst versichern müssen. Kündigst du, wärst du wieder Hausfrau. Da Eigenkündigung wäre es fraglich ob du, selbst wenn Anwartschaften erfüllt sind und Kinderbetreuung gesichert ist, Anspruch auf ALG1 hast. Was du machen kannst, nicht kündigen und mit 7 Wochen Vorlauf beim AG EZ beantragen. Kürzer geht auch wenn dieser zustimmt. Geld würdest du in der EZ nicht mehr bekommen, wärst auch weiterhin so versichert wie du aktuell bist. Bei der Rente werden dir so oder so 3 Jahre pro Kind zugeschrieben, außer du und der Vater des Kindes melden etwas anderes weil er zB auch einen Teil der Rentenpunkte haben will.
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