Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nur mit Zustimmung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit nur mit Zustimmung

Issen27

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Hi, Voraussichtlicher ET ist der 9.8. somit wären noch 1 Jahr und 5 Monate von meinem Großen über. Und mich interessiert ob mein Chef mir die Restzeit untersagen kann, da sie ja schreiben nur mit Zustimmung des AG übertragbar. Oder kann ich die Restzeit direkt an die neue Elternzeit ansetzen ohne das er mir das verwähren kann... Re: Elternzeit nur mit Zustmmung Hallo, wann wird denn das Kind geboren? Liebe Grüße NB von Nicola Bader am 22.12.2014 Hi, Bezugnehmend auf ihren Text : Re: Erneute SS in Elternzeit... Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB von Nicola Bader am 19.12.2014 Habe ich noch folgende Fragen: 1. können nur 12 Monate von der ersten Elternzeit übertragen werden oder auch 15? 2. kann ich diese direkt an die Elternzeit der zweiten anhängen? 3. was kann ich tun, wenn der Chef das verweigert? Da sie ja geschrieben haben mit Zustimmung. 4. im schlimmsten fall, fällt dann die erst Elternzeit vom ersten Weg? von Issen27 am 19.12.2014


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