Cebriviel
Hallo Frau Bader, folgende Situation habe ich aktuell. Meine Tochter ist am 14.05.2017 geboren. Ich habe das erste Lebesnjahr (1LM - 12LM) Elternzeit genommen, mein Mann hat 2 Monate genommen (1 LM und 13 LM). Danach bin ich wieder Vollzeit arbeiten gegangen (anderer Arbeitgeber als aktuell). Meine zweite Tochter ist am 20.08.2021 geboren. Ich habe die kompletten 3 Jahre beantragt (also noch bis zum 19.08.2024). Mein Mann hatte wieder nur 2 Monate. Nun habe ich den Hinweis erhalten noch 2 Jahre Elternzeit von der ersten Tochter zu nehmen. Die seien noch übrig. Bevor sie verfallen... Nun meine Fragen: Kann ich das so einfach machen und erlischt nicht die Elternzeit ab dem 14.05.2025 (mit dem 8.Geburtstag)? Somit ginge ja nur das eine Jahr? Mit der Frist für das einreichen sind doch 13 Wochen nötig. Aktuell befinde ich mich noch in Elternzeit von der 2.Tochter. Wie gehe ich hiermit um? Wenn mein Arbeitgeber das ok gibt, kann ich die Elternzeit von Kind 2 unterbrechen und ab 14.05.2024 wenigstens noch ein Jahr von Kind 1 nehmen und ab dem 14.05.2024 die letzen Monate von Kind 2? Wie muss das beantragt werden. Ist das nur eine Vereinbarung zwischen mir und meinem Arbeitgeber? Vielen Dank. Cebriviel
Hallo, Sie können bis zum achten Geburtstag des Kindes die restliche Zeit, höchstens 24 Monate nehmen. Die Antragsfrist beträgt 24 Monate, Sie können den Antrag auch während der Elternzeit stellen. Wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt, können Sie die Elternzeit vom zweiten Kind unterbrechen und die andere dazwischen schieben. Liebe Grüße NB
Succero
Von wem kam denn der Hinweis? Vom AG? Wenn der einverstanden ist, dann kannst du sofort switchen von Kind 2 auf Kind 1. Rede einfach erstmal mit ihm.
Ani123
Mit Zustimmung des AG können Sie die EZ für 2. Kind vorzeitig beenden und auch ab sofort EZ für das 1. Kind nehmen. Ohne Zustimmung können sie die EZ vom 1. Kind frühestens ab dem 20.08.2024 nehmen, insofern sie diese ihrem AG 13 Wochen vorher mitteilen. Wenn ihr 1. Kind am 14.05.2016 geboren ist können sie max. EZ nehmen bis zum 13.05.2024. Die übrige EZ verfällt. Der KV hat übrigens auch 3 Jahre EZ pro Kind welche er bis zum 8. Geburtstag nehmen kann.
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