Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nicht biologischer Vter

Frage: Elternzeit nicht biologischer Vter

Thomas238

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Hallo, im Januar kam das Kind auf die Welt, 2 Monate später wurde festgestellt da ich nicht der Biologische Vater bin,(noch Verheiratet und getrennt lebend) kann ich trotzdem Vaterschaftsurlaub machen und dann die Anfechtung einreichen? muss ich später dann das Geld zurückzahlen da ich davon gewusst habe das jemand anderes der Vater ist. Danke Mfg ströe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, rein rechtlich sind Sie der Vater, das ist nicht das Problem. Aber: Das Kind muss im selben Haushalt wie der Antragsteller leben. Dies ist der Fall, wenn es mit ihm eine auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft hat, in der es betreut wird, § 1 BEEG. Das liegt nicht vor. WICHTIG: Sie haben eine Frist von 2 Jahren zur Anfechtung - danach geht es nicht mehr!!!! Liebe Grüße NB


mellomania

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Soviel ich weiß, müsst ihr in einem gemeinsamen Haushalt leben, du und das Kind, um ez und EG zu erhalten


Thomas238

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Ist es möglich da Kind auf Zweitwohnsitz anzumelden um den Vaterschaftsurlaub zu machen?


Feuerschweifin

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Nein, denn es muss eine auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft sein und das liegt dann auch nicht vor. Was ich, unabhängig von den juristischen Fragen, in diesem Fall auch wünschenswert finde, denn was hat das Kind davon, eine enge Bindung zu seinem Vater aufzubauen, wenn dieser langfristig gar nicht vorhat, der Vater zu bleiben. Nichts außer Schmerz und Verlust. Im übrigen ist es auch kein VaterschaftsURLAUB sondern Elternzeit, mit Urlaub hat die Betreuung eines Babys so gar nichts zu tun.


Mitglied inaktiv

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Niemals wird das klappen, das Kind muss in einer häuslichen Gemeinschaft mit dir leben. .... Zu finden im Gesetz: Unter folgenden Voraussetzungen haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf Elternzeit: Betreuung eines Kindes, ... Zusammenleben mit dem Kind im selben Haushalt. Überwiegende Betreuung und Erziehung des Kindes. Keine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 32 Stunden während der Elternzeit.


Pamo

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Ich glaube, du hast den Zweck der Elternzeit nicht ganz verstanden. Das ist kein Vaterschaftsurlaub, du bekommst nicht frei, weil du Vater bist (und du sagst selber, du bist es gar nicht). Es ist Elternzeit, da verbringt man Zeit mit dem eigenen Kind.


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