Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nicht biologischer Vter

Frage: Elternzeit nicht biologischer Vter

Thomas238

Beitrag melden

Hallo, im Januar kam das Kind auf die Welt, 2 Monate später wurde festgestellt da ich nicht der Biologische Vater bin,(noch Verheiratet und getrennt lebend) kann ich trotzdem Vaterschaftsurlaub machen und dann die Anfechtung einreichen? muss ich später dann das Geld zurückzahlen da ich davon gewusst habe das jemand anderes der Vater ist. Danke Mfg ströe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, rein rechtlich sind Sie der Vater, das ist nicht das Problem. Aber: Das Kind muss im selben Haushalt wie der Antragsteller leben. Dies ist der Fall, wenn es mit ihm eine auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft hat, in der es betreut wird, § 1 BEEG. Das liegt nicht vor. WICHTIG: Sie haben eine Frist von 2 Jahren zur Anfechtung - danach geht es nicht mehr!!!! Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

Soviel ich weiß, müsst ihr in einem gemeinsamen Haushalt leben, du und das Kind, um ez und EG zu erhalten


Thomas238

Beitrag melden

Ist es möglich da Kind auf Zweitwohnsitz anzumelden um den Vaterschaftsurlaub zu machen?


Feuerschweifin

Beitrag melden

Nein, denn es muss eine auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft sein und das liegt dann auch nicht vor. Was ich, unabhängig von den juristischen Fragen, in diesem Fall auch wünschenswert finde, denn was hat das Kind davon, eine enge Bindung zu seinem Vater aufzubauen, wenn dieser langfristig gar nicht vorhat, der Vater zu bleiben. Nichts außer Schmerz und Verlust. Im übrigen ist es auch kein VaterschaftsURLAUB sondern Elternzeit, mit Urlaub hat die Betreuung eines Babys so gar nichts zu tun.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Niemals wird das klappen, das Kind muss in einer häuslichen Gemeinschaft mit dir leben. .... Zu finden im Gesetz: Unter folgenden Voraussetzungen haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf Elternzeit: Betreuung eines Kindes, ... Zusammenleben mit dem Kind im selben Haushalt. Überwiegende Betreuung und Erziehung des Kindes. Keine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 32 Stunden während der Elternzeit.


Pamo

Beitrag melden

Ich glaube, du hast den Zweck der Elternzeit nicht ganz verstanden. Das ist kein Vaterschaftsurlaub, du bekommst nicht frei, weil du Vater bist (und du sagst selber, du bist es gar nicht). Es ist Elternzeit, da verbringt man Zeit mit dem eigenen Kind.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...