Hallo Frau Bader,
ich habe am 16.06.2017 eine Tochter bekommen. Mit meinem AG habe ich mündlich vereinbart, dass ich ca. ein halbes Jahr Elternzeit nehmen möchte.
Schriftlich wurde nichts fest gehalten. Nach der Mutterschutzfrist bin ich auch nicht zur Arbeit gegangen, wurde aber von meinem AG auch nicht dazu aufgefordert.
Auf Grund von differenzierten Meinungen mit meinem AG überlege ich nun ein Jahr zu Hause zu bleiben und mir anschließend eine andere Stelle zu suchen (bzw. vielleicht auch schon ab Februar 2018 in Teilzeit).
Was könnte mir im schlimmsten Fall passieren? Kann mich mein AG auffordern zu arbeiten? Oder würde hier schon so etwas wie stillschweigendes Handeln gelten?
von
Calinca
am 29.12.2017, 13:31
Antwort auf:
Elternzeit nicht beantragt, nicht zur Arbeit gegangen, was passiert?
Hallo,
Der AG kann kündigen, denn die EZ muss schriftlich beantragt werden.würde ich schnellstens tun!
Wichtiger ist die Frage der KK.Fragen Sie da nach, ob er die EZ angemeldet hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2018
Antwort auf:
Elternzeit nicht beantragt, nicht zur Arbeit gegangen, was passiert?
schwierig. den fall hatten wir im geschäft auch, die frau hatte zwei wochen zu spät den antrag gestellt war aber schon zu hause. galt als unerlaubtes fernbleiben und wurd zum glück nur nicht vergütet. wenn du nix schriflich hast wie willst du das dann beweisen?
von
mellomania
am 29.12.2017, 17:48
Antwort auf:
Elternzeit nicht beantragt, nicht zur Arbeit gegangen, was passiert?
Ich würde mal bei der KK anfragen was der Ag denen an EZ gemeldet hat.
So oder so, wenn der AG auf die 6 Monaten pochst hast du ein Problem. verlängern kannst du nur mit seiner Zustimmung. Egal ob du EZ schriftlich oder mündlich abgemacht hattest. Falls er sich weigert zu verlängern und auf das halbe Jahr pocht, musst du kündigen. Den dann begehst du Vertragsbruch - und musst im schlimmsten Fall sogar Schadensgeld bezahlen. Wenn der AG zB jemand nur für 6 Monate befristet eingestellt hatte und er jetzt dafür das du dich nicht an die Abmachungen einhälst Ersatz finden muss wie zB Leihfirma oder ähnliches.
Aber evtl geht der AG ja eh davon aus das du nicht mehr kommst und hat der KK gleich 3 Jahre EZ eingereicht.
Wenn Du verlängerst, empfehle ich dir eh gleich auf 3 Jahre zu verlängern. Und dir das OK zu holen TZ innerhalb der EZ bei einem anderen AG zu arbeiten. Fraglich aber ob der AG eben da mitmacht...
Ach ja, wenn du wegen der Sache gekündigt wirst - das wäre dann Arbeitsverweigerung wenn du trotz Aufforderung nicht arbeitest und damit ein zulässiger Kündigungsgrund - dann gibt es eine Sperre beim Arbeitsamt. Ebenso wenn du selbst kündigst ohne das du eben schon wa neues hast.
Interessant wäre auch was du denn der E-Kasse mitgeteilt hast. Wenn Du eigentlich nach 6 Monaten wieder in VZ einsteigen wolltest, hättest du ja mindestens schon einen Monat EG zu Unrecht. Den deine 6 Monate sind am 15.12 zu Ende gegangen - seit dem fehlst du unentschuldigt und hast auch keinen Anspruch mehr auf EG. Sobald man mehr wie 30 Std arbeitet - endet der Anspruch auf EG. Zudem muss JEGLICHES Einkommen solange man EG bezieht der Kasse mitgeteilt werden.
Schriftlich ist halt besser wegen Nachweiß, dein AG war scheinbar so fair hat sich an seinen Teil gehalten wenn er bisher nichts gesagt hat. Evtl hat er dich aber auch schon recht gut wie gesagt eingeschätzt und sich gedacht, den Stress tue ich mir nicht an, ich melde die mal bei der KK gleich für 3 Jahre ab. Falls die vorher wiederkommt kann man immer noch schauen...
Mitglied inaktiv - 29.12.2017, 17:56