Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/Namensrecht

Frage: Elternzeit/Namensrecht

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Hallo, ich habe Fragen zu zwei Themen: 1. Nach der Geburt muß ich dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, wielange ich Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. Wie funktioniert das genau? Reicht ein formloses Schreiben? Muß ein genaues Datum genannt werden? Gibt es ein spezielles Formular oder einen Vordruck? 2. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht bereits beantragt. Das Kind soll nach der Geburt erstmal meinen Familiennamen tragen. Wie ist das mit dem Namensrecht, wenn wir irgendwann heiraten und ich den Namen meines Partners annehme. Kann man den Namen des Kindes auch problemlos ändern lassen? Vielen Dank schon im voraus und einen schönen Tag noch!!!!


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