meerschle
Hallo Fr. Bader, Unsere Tochter kam am 30.08.18 auf die Welt. Mein man hat für den 1. und den 13. Lebensmonat bei seinem alten Arbeitgeber Elternzeit beantragt und Elterngeld beim Versorgungsamt. Beides wurde genehmigt. Meinem Mann wurde dann im Februar 2019 betriebsbedingt gekündigt. Zum 02.05.19 hat er zum Glück eine neue Stelle gefunden. Er hat bei der Einstellung nichts von der Elternzeit gesagt, da es ein recht kleiner Betrieb ist. Er hat 6 Monate Probezeit inklusive Urlaubssperre und möchte daher den Monat Elternzeit auch nicht mehr nehmen, um eine Festanstellung nicht zu gefährden. Was ich verstehen kann. In der Rechtsbehelfsbelehrung des Elterngeldbescheids steht, dass wir eine Einkommenänderung für den Monat des Elterngeldbezugs mitteilen müssen. Das wollten wir jetzt machen und ich habe mir nochmal alles durchgelesen. Wenn ich das jetzt melde müssen wir das Elterngeld des 1. Monats zurück zahlen wenn er keinen 2. mehr macht? Gibt es eine Ausnahme aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung? Im Internet habe ich gelesen, dass der Anspruch auf die Elternzeit nach einem Arbeitgeberwechsel weiter besteht. Wäre aber doof, wenn er auf die Elternzeit besteht und dafür nach der Probezeit gekündigt wird. Ich habe ach überlegt ob es Sinn macht anstatt einen Monat Elternzeit in 2 Monate Elterngeld plus Monate zu verwandeln mit Teilzeit arbeiten und mit dem neuen Arbeitgeber reden ob er dann einfach die Probezeit verlängert. Macht sowas Sinn? Mfg
Hallo, er muss den zweiten Monat nehmen oder den ersten Monat zurückzahlen. Das ist gesetzlich so geregelt, hierzu gibt's keine Ausnahme. Liebe Grüße NB
Dojii
Elterngeld setzt einen Bezug von mindestens 2 Monaten voraus. Wenn er den zweiten nicht nehmen kann/will, dann müsste er den ersten wieder zurückzahlen. Er muss also bei seinem neuen Arbeitgeber noch mindestens einen Monat Elternzeit nehmen, damit er den Anspruch auf Elterngeld weiter behält. Elterngeld Plus mit max. 30h/Woche Elternteilzeit wäre da tatsächlich eine gute Idee. So behält dein Mann seinen Anspruch auf Elterngeld und gleichzeitig kommt er seinem neuen Arbeitgeber entgegen.
Felica
Der AG ist nicht verpflichtet sich an die EZ- Vereinbarungen mit dem alten AG zu halten. Keine Ahnung also wo ihr das gelesen habt. Wenn den Mann also bisher keine EZ angemeldet hat solltecef das schleunigst nachholen. Ef muss diese 7 Wochen vorher mitteilen. Ausserdem müsst ihr wirklich das Geld des ersten monats zurückzahlen wenn er den zweiten nicht nimmt. Also wäre es wohl wirklich am besten mit dem AG zu sprechen im ef nicht EG Plus für 2 Monate nimmt und in der Zeit dann TZ arbeitet. Den ersten Monat von diesen beiden muss er bis zum 14ten Lebensmonat nehmen.
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