meerschle
Hallo Fr. Bader, Unsere Tochter kam am 30.08.18 auf die Welt. Mein man hat für den 1. und den 13. Lebensmonat bei seinem alten Arbeitgeber Elternzeit beantragt und Elterngeld beim Versorgungsamt. Beides wurde genehmigt. Meinem Mann wurde dann im Februar 2019 betriebsbedingt gekündigt. Zum 02.05.19 hat er zum Glück eine neue Stelle gefunden. Er hat bei der Einstellung nichts von der Elternzeit gesagt, da es ein recht kleiner Betrieb ist. Er hat 6 Monate Probezeit inklusive Urlaubssperre und möchte daher den Monat Elternzeit auch nicht mehr nehmen, um eine Festanstellung nicht zu gefährden. Was ich verstehen kann. In der Rechtsbehelfsbelehrung des Elterngeldbescheids steht, dass wir eine Einkommenänderung für den Monat des Elterngeldbezugs mitteilen müssen. Das wollten wir jetzt machen und ich habe mir nochmal alles durchgelesen. Wenn ich das jetzt melde müssen wir das Elterngeld des 1. Monats zurück zahlen wenn er keinen 2. mehr macht? Gibt es eine Ausnahme aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung? Im Internet habe ich gelesen, dass der Anspruch auf die Elternzeit nach einem Arbeitgeberwechsel weiter besteht. Wäre aber doof, wenn er auf die Elternzeit besteht und dafür nach der Probezeit gekündigt wird. Ich habe ach überlegt ob es Sinn macht anstatt einen Monat Elternzeit in 2 Monate Elterngeld plus Monate zu verwandeln mit Teilzeit arbeiten und mit dem neuen Arbeitgeber reden ob er dann einfach die Probezeit verlängert. Macht sowas Sinn? Mfg
Hallo, er muss den zweiten Monat nehmen oder den ersten Monat zurückzahlen. Das ist gesetzlich so geregelt, hierzu gibt's keine Ausnahme. Liebe Grüße NB
Dojii
Elterngeld setzt einen Bezug von mindestens 2 Monaten voraus. Wenn er den zweiten nicht nehmen kann/will, dann müsste er den ersten wieder zurückzahlen. Er muss also bei seinem neuen Arbeitgeber noch mindestens einen Monat Elternzeit nehmen, damit er den Anspruch auf Elterngeld weiter behält. Elterngeld Plus mit max. 30h/Woche Elternteilzeit wäre da tatsächlich eine gute Idee. So behält dein Mann seinen Anspruch auf Elterngeld und gleichzeitig kommt er seinem neuen Arbeitgeber entgegen.
Felica
Der AG ist nicht verpflichtet sich an die EZ- Vereinbarungen mit dem alten AG zu halten. Keine Ahnung also wo ihr das gelesen habt. Wenn den Mann also bisher keine EZ angemeldet hat solltecef das schleunigst nachholen. Ef muss diese 7 Wochen vorher mitteilen. Ausserdem müsst ihr wirklich das Geld des ersten monats zurückzahlen wenn er den zweiten nicht nimmt. Also wäre es wohl wirklich am besten mit dem AG zu sprechen im ef nicht EG Plus für 2 Monate nimmt und in der Zeit dann TZ arbeitet. Den ersten Monat von diesen beiden muss er bis zum 14ten Lebensmonat nehmen.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel ...
Hallo, kurz zu meiner Situation: Ich habe im September 22 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Betrieb hat circa 11 Mitarbeiter (schwankt) Für meine Vertretung wurde jemand (bessere Ausbildung in dem Bereich) eingestellt, der nach meiner Elternzeit andere Sachen in der Firma übernehmen sollte Seit über einem Jahr ver ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...
Hallo, Ich bin noch bis Mitte Oktober in Elternzeit und habe evtl eine neue Stelle in Aussicht. Ich würde gerne ab September wieder anfangen zu arbeiten und würde meine jetzige Stelle zu Ende August eigentlich gerne kündigen. Jetzt habe ich in den Unterlagen gesehen, dass ich das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Mo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich befinde mich derzeit in Elternzeit, diese geht auch noch fast 2 Jahre. Nun habe ich mich von meinem Partner getrennt und würde gerne wieder zu meiner Familie in meine Heimat ziehen. Das dies kein Problem während der Elternzeit ist weiß ich. Aber was mache ich mit meinem Arbeitgeber? Ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...
Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Die letzten 10 Beiträge
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit