meerschle
Hallo, ich wollte nur mal kurz das Ergebnis meiner Frage einstellen falls es nich jemanden betrifft. Es ging darum, dass mein Mann nach einer betriebsbedingten Kündigung und neuem Job mit Probezeit seinen 2. Elternzeitmonat mit Elterngeldbezug nicht nehmen kann. Hier wurde mir übereinstimmend gesagt, dass wir dann den 1. Minat Elterngeld zurück zahlen müssten. Ich habe daraufhin mit unserer zuständigen Elterngeldstelle telefoniert. Die waren total nett und haben mir erklärt, dass es für solche Situationen eine härtefall Regelung gibt. Ich musste die Situation schriftlich darlegen mit der Bitte um Prüfung. Gestern kam der neue Bescheid. Wir bekommen das Elterngeld für den 2. Monat nicht. Müssen aber auch nicht den 1. Monat zurück zahlen! Also alles super! Danke trotzdem für eure Antworten.
Hallo, das glaube ich erst, wenn Sie es schriftlich haben. Das Gesetz sieht das nicht vor (vgl. § 4 ABs 4 BEEG). Auch in den Richtlinien (4.5.2) steht was anderes. Liebe Grüße NB
Felica
Wow, freut mich tierisch für euch. Das ist wirklich mal gut zu wissen. Also vielen Dank für die Rückmeldung.
malini
Danke für die Rückmeldung! Ist ja toll, wenn es für unverschuldete Ereignisse eine solche Regelung gibt!
Mitglied inaktiv
War bei uns auch so. Vertrag zu Ende und im neuen Job nicht möglich. Wir mussten auch nicht zurück zahlen :)
HeyDu!
Bitte mal die Grundlage noch benennen. Danke.
meerschle
Sie haben es mit Paragraph 4 Abs. 2 Satz 3 BEEG begründet. Der Anspruch auf Elterngeld endet mit dem Ablauf des Monats, in dem eine der Anspruchsvorraussetzungen entfallen ist. Also bei uns aufgrund von voller Erwerbstätig im geplanten Elternzeitmonat mit Elterngeld Bezug.
Dojii
Ich denke, das ist ne Einzelfallentscheidung gewesen und die Elterngeldstelle wollte es nicht auf Widerspruch und ggf. Klage ankommen lassen. ^^
meerschle
Ich habe es bereits schriftlich. Sonst hätte ich es hier nicht geschrieben... Ist Vlt wirklich eine Einzelfallentscheidung und die zuständige Elterngeldstelle ist einfach realistisch und Bürgernah!
meerschle
Ich habe es bereits schriftlich. Sonst hätte ich es hier nicht geschrieben... Ist Vlt wirklich eine Einzelfallentscheidung und die zuständige Elterngeldstelle ist einfach realistisch und Bürgernah!
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