Psychotante
Hallo Frau Bader, ich absolviere nebenberuflich ein postgraduales Studium, in welchem ich 600 Std. Patientenbehandlungen nachweisen muss. Angestellt bin ich in einer Klinik. Für die Behandlungsstd. möchte ich gerne Elternzeit in Anspruch nehmen, um diese in Vollzeit absolvieren zu können. Beginnen möchte ich damit ca. April oder Mai 2021. Mein Sohn wird zu diesem Zeitpunkt 2 3/4 Jahre alt sein (wird im Juli 2021 3 Jahre alt). Wie muss ich denn hinsichtlich der Antragstellung bei meinem Arbeitgeber vorgehen? Muss ich jetzt schon was beantragen? Darf mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Elternzeit ablehnen? Vielen Dank schon einmal. Ich habe mich zwar online schon etwas belesen, bin aber dennoch unsicher, weshalb ich mich an Sie wende. Viele Grüße
Hallo, 1. In der EZ dürfen Sie höchstens 30 Std/ Wo arbeiten 2. Der AG muss der Nebentätigkeit zustimmen, nicht aber der EZ 3. Das EG sollten Sie vorher als Basis-EG beantragen Liebe Grüße NB
chrissicat
Die Elternzeit wäre doch dann nicht nach dem 3. Geburtstag!? Die Frist zur Beantragung für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag beträgt 7 Wochen. Aber verstehe ich dich richtig? Du möchtest Elternzeit in Anspruch nehmen um in dieser Zeit in Vollzeit deine Behandlungsstunden abzuleisten? Das geht NICHT, denn du darfst während der Elternzeit maximal 30 Stunden im Wochenschnitt arbeiten.
Dojii
Wenn es sich um Praktika von Studenten, die nach Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind, handelt, greift laut Elterngeldgesetz die 30h-Grenze nicht, hier darf auch mal als 30h gearbeitet werden. Vgl. auch Punkt 1.6.2.1 Beschäftigung zur Berufsbildung in den Richtlinien zum Elterngeldgesetz.
Psychotante
Hallo und vielen Dank für Eure Antworten. Vollzeit heißt in meinem Fall nicht, dass ich 40 Std. arbeite, sondern, dass ich außer dieser Tätigkeit (ambulante Phase genannt) keiner anderen Beschäftigung nachgehe. Ich absolviere die Behandlungsstd. demnach in "Vollzeit". Mir ist aber ein Tippfehler unterlaufen. Mein Sohn wird im April/Mai 2021 3 3/4 Jahre alt sein, im Juli 2021 wird er 4 Jahre alt. Vielen Dank für die Frage, an der mir das erst aufgefallen ist. Die geplante Elternzeit findet demnach auf jeden Fall nach dem 3.Geburtstag meines Kindes statt. Der Bezug von Elternzeit ist ja bis zum 8. Lebensjahr prinzipiell möglich, wenn ich das richtig verstanden habe. Die Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem 3. Geburtstag ist wohl aber an Bedingungen geknüpft. Daher meine Frage.
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