Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Unsere Tochter ist 01/2000 geboren, unser Sohn 12/2001 und unser 3. Kind jetzt im April 2004. Wie ist das eigentlich mit der Elternzeit geregelt. Bei uns in der Firma gibt es zusätzlich zur gesetzlichen Elternzeit noch ein freiwilliges halbes Jahr Elternzeit. Dieses habe ich auch jeweils fristgerecht beantragt. Jetzt teilt mir meine Firma allerdings mit, daß meine Elternzeit 01/2007 endet mit folgender Begründung: Bei mehreren Kindern entfällt der Anspruch auf tarifl. Elternzeit insoweit, als dadurch zusammen mit Schutzfristen und gesetzl. sowie früherer tarifl. Elternzeit eine betriebliche Abwesenheit von 7 Jahren seit der GEburt des ersten Kindes, für das im Unternehmen die gesetzliche Elternzeit in Anspruch genommen wurde, überschritten würde. (Manteltarif §9) Ich dachte immer, daß die Elternzeit gesetzlich geregelt ist und diese immer 3 Jahre beträgt. Das heißt, mit der Geburt unseres dritten Kindes 04/04, die Elternzeit automatisch/gesetzlich bis 04/07 erst endet. Können sie mir in diesem Falle bitte weiterhelfen wie das jetzt wirklich mit dem Ende der Elternzeit ist. Vielen Dank. Anja
Hallo, gesetzl. kann der EU höchstens bis zum 3. Geb. des 3. Kindes gehen. Gruß, NB
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