Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/Krankenversicherung/Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit/Krankenversicherung/Minijob

2.Baby2011

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Hallo Frau Bader, ich bin in der 16. Woche schwanger und so langsam mache ich mir Gedanken über die Elternzeit. Mein Mann ist Soldat auf Zeit also über die Bundeswehr "krankenversichert". Mein Sohn und ich sind über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Ich arbeite im Moment in der "Gleitzone", 15 Stunden die Woche. Wäre es möglich, drei Jahre Elternzeit zu nehmen, und nach einem Jahr bei dem gleichen Arbeitgeber wieder auf 400 Euro Basis zu arbeiten? Verliere ich dadurch meine Krankenversicherung in der Elternzeit? Wenn ich mir das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen würde und im zweiten Jahr wieder auf 400 Euro arbeiten gehen würde, würde mir das Geld im zweiten Jahr auf das Elterngeld angerechnet werden? Würde mir das Geld dann verloren gehen? Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie jetzt pflichtversichert sind, bleiben Sie die gesamte EZ beitragsfrei weiter versichert. Wenn Sie nach der EZ nur einen Minijob ausübern wollen, sieht es anders aus. Dann müssen Sie sich selber um eine KK kümmern Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Du bist weiter beitragsfrei versichert.


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