jayjaylu
Guten Tag, ich befinde mich seit 1.4.22 in Elternzeit bis 30.03.2024. September 22 gab es eine allgemeine Gehaltserhöhung inkl Einmalzahlung für alle Beschäftigten meiner Gruppe bei meinem Arbeitgeber. Angeblich auf Basis vom 01.10.2022-30.09.2023. daher stehe mir diese Einmalzahlung nicht zu. Aber die Gehaltserhöhung kriege ich ja auch - warum dann nicht die Einmalzahlung? Darüber hinaus wurde das Ganze als „inflationsprämie“ deklariert. Geht man da in EZ tatsächlich leer aus? Das wäre äußerst traurig. Mir konnte das leider keine beantworten.
Hallo, Inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch. Liebe Grüße NB
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