Junia
Ich frage hier für meinen Mann. Dieser hat vor zwei Monate Elternzeit mit Elterngeld zu nehmen. Danach will er wieder voll arbeiten bis ich ein paar Monate später wieder anfangen will zu arbeiten. Dann möchte er auf 80% reduzieren. Das kann man ja theoretisch ebenfalls in der Elternzeit, da man bis zu 32 Stunden arbeiten darf. Ist es daher möglich die Elternzeit in zwei Abschnitte aufzuteilen, einmal ohne Entgelt und einmal in Teilzeit? Ich möchte den Antrag möglichst wasserdicht ausfüllen. Der Arbeitgeber ist sehr flexibel, allerdings sind es auch gerade so 16 Mitarbeiter und ich möchte keine Überraschung erleben. Voraussetzung sind ja mehr als 15 Arbeitnehmer, richtig? Ich hatte zuerst an Brückenteilzeit gedacht, aber hier reicht ja wohl die Unternehmensgröße nicht aus. Der Betrieb ist eine Tochtergesellschaft eines sehr großen Unternehmens, selbst aber eben recht klein. Oder haben Sie noch andere Ideen? Uns wäre wichtig, dass er am Ende der Teilzeit wieder einen Anspruch auf Vollzeit hat.
Hallo, das ist möglich. Aber: 1. 32Std/ Woche ab Geburt 01.09.2021, ansonsten 30 Std/ Woche 2. Er muss Lebensmonate nehmen, sonst erhält er kein EG 3. Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen, Verlängerungen sind kein neuer Abschnitt. Liebe Grüße NB
Junia
Jetzt habe ich gerade gesehen, dass die 32 Stunden ja erst ab September 21 gelten. Mein Kind wurde im Mai 21 geboren. Das heißt für uns gelten die alten 30 Stunden, oder ist der Antragszeitpunkt der Elternzeit entscheidend?
mellomania
klar geht das. ihm stehen ja ebenfalls 3 jahre ez zu. anspruch auf tz hat er aber nur, wenn der betrieb mehr als 15 mitarbeiter hat. wenn er das geburtsdatum noch nicht weiß, meldet er 7 wochen vor dem geplanten termin, dass er die ersten beiden LEBENSmonate (das ist wichtig und richtet sich nach dem geburtsdatum, damit er elterngeld bekommen kann) nehmen wird SOWIE vom xxxx bis xxx. gleichzeitig beantrag er tz während des zweiten abschnittes in höhe von 30h. er schreibt, dass danach sein ursprünglicher vertrag wieder zur geltung kommt. (normal dürfte das klar sein, wenn er die tz auf die ez im zweiten abschnitt befristet). da er nur in den ersten beiden monaten EG nimmt, ist beim zweiten abschnitt der beginn und das ende egal, also nicht vom geburtsdatum abhängig. er bitte um bestätigung seines Antrags (bzw. seiner meldung. EZ meldet er, die tz beantrag er, die kann eben auch abgelehnt werden aus betrieblichen gründen..). hoffe hab das so richtig geschrieben.
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