blue_moon210
Hallo Frau Bader, ich bin momentan echt durcheinander was dieses Thema angeht ...habe dazu auch gleich 2 Fragen. 1. Mein Sohn hätte normalerweise am 28.7. auf die Welt kommen sollen,nun kam er aber am 28.6.zur Welt,sprich 4 Wochen zu früh. Mein Mutterschutz geht ja trotzdem bis 8 Wochen nach errechnetem ET. Vorher bekam ich ja noch mein normales Gehalt,wird dieses nun auch auf das Elterngeld angerechnet,so dass ich im Endeffekt nur 9 Monate EG bezahlt bekomme und am 28.6.somit wieder arbeiten müsste? Oder zählt hier der eigentliche ET,also der 28.7.? 2. Ist es möglich,dass ich,wenn ich bis Ende August Elternzeit nehmen möchte z.b.die Monate Mai und Juni teilen lasse,so dass ich noch 2 Monate dran hängen kann und somit von Mai bis August jeweils die Hälfte an Geld beziehe? Ich habe bei einem Antrag gelesen,dass man sich beliebige Monate teilen lassen kann und das Geld dann im Anschluss an die 1-jährige Elternzeit jeweils zur Hälfte ausgezahlt wird... Vielen Dank Lg Blue
Hallo, 1. Die Zeit des MG-Bezuges wird hinten dran gehangen 2. Nicht das ich wüsste,. Man kann 12 o 24 Mon nehmen Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Es zählt der tatächliche Entbindungstermin, also der 28.06. Bis dahin geht das Elterngeld (ungesplittet) und bis dahin geht auch die Elternzeit, wenn man 1 Jahr anmeldet. Und ja, es gibt durch den verlängerten Mutterschutz weniger Elterngeld (dafür aber mehr Mutterschaftsgeld). Wann du wieder arbeiten musst, hängt davon ab, für wie lange du Elternzeit anmeldest (hat ja mit dem Elterngeld nix zu tun) 2. Ich denke, wenn es bei zwei gesplitteten Monaten bleibt, geht das schon, aber warum der bürokratische Aufwand. Was hindert euch daran, von dem monatlichen Elterngeld selbst nur die Hälfte zu verbrauchen (und die andere Hälfte eben später)? Ist doch viel einfacher und ihr braucht euch niemandem zu erklären! Gruß Sabine
IngoAC
Moin, falls es zutrifft! Bei einem Gewicht des Kindes unter 2500g gilt es als Frühgeburt und dioe Mutterschutzfrist nach der Geburt verlängert sich auf 12 Wochen plus die Tage welche vor der Geburt nicht genommen werden Konnten also evtl. bei Ihnen 16 Wochen! Der Monat weniger Eltengeld ist leider ein "Betrug" den der Staat begeht! LG Ingo
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