LeLa258
Liebe Frau Bader, mein Mann möchte wie folgt Elternzeit nehmen: 1. Lebensmonat und 3. Lebensmonat unseres Kindes. Der voraussichtliche Geburtstermin ist Ende März. Überall liest man, dass Väter darauf achten sollten frühestens 8 Wochen (wegen Kündigungsschutz) jedoch spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit den Antrag beim Arbeitgeber zu stellen. Aber was ist, wenn man 7 Wochen vor errechnetem Geburtstermin, also genau fristgerecht, die Elternzeit als Vater einreicht und das Kind kommt dann z.B. schon 3 Wochen früher? Beginnt dann automatisch auch die Elternzeit früher für den Vater? Bei den Müttern stellt sich die Frage ja nicht, da noch die 8 Wochen Mutterschutz dazwischen liegen. Aber beim Vater sieht das ja anders aus. Wollen nur sicher gehen, dass sich dadurch nicht der Beginn der Elternzeit nach hinten schiebt für meinen Mann, und er nicht ab Geburt zu Hause bleiben kann. Vielen Dank schonmal für Ihre Rückmeldung. Herzliche Grüße, LeLa258
Hallo, man beantragt als Vater am besten "EZ ab Geburt, voraussichtlich ab..." Liebe Grüsse, NB
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