poi3
Sehr geehrte Frau Bader, bei unserer ersten Tochter hatte mein Mann nicht frei bekommen und würde nun bei unserer 2. gerne mehr Zeit haben um mich zu unterstützen etc. Nun zu meiner Frage: wie lange kann ein Mann Elternzeit nehmen? Müssen es immer Monate sein oder kann man es auch in Wochen angeben? Mein Mann überlegt evtl nur 2 oder 3 Wochen zu nehmen. Er möchte auf der Arbeit so wenig wie möglich fehlen da sonst kaum einer seine Arbeit erledigt. Würde dennoch gerne länger zu Hause sein. Urlaub hat er nur wenig und davon ist einiges schon von der Firma vorgeschrieben und daher nicht flexiebel selber zu wählen. oder muss er gleich einen Monat mindesten? muss die Elternzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt genommen werden? oder kann es auch im August sein (ET ist im Mai). denn dann ist immer am wenigsten in der Firma los und er hätte ein besseres Gefühl. danke für Ihre Zeit mfg poi3
Hallo, EZ kann auch für Wochen genommen werden. Um EG zu bekommen, muss man mind. . 2 Mo. beantragen Liebe Grüsse. NB
Sternenschnuppe
Elternzeit ist sein Recht. Das kann nicht abgelehnt werden. Er kann bis zu 3 Jahren nehmen, können sich natürlich nur wenige leisten. Er kann auch 2 Monate nehmen und bekommt Elterngeld. Elternzeit muss 7 Wochen vorher angemeldet werden, ob das auch nur wochenweise geht weiss ich nicht. Wie wäre es mit August und September ? Mit Elterngeld dann ? Dann kann der Chef planen bis dahin und ihr habt die Zeit für Euch als Familie.
Mitglied inaktiv
Elternzeit kann auch nur für einen Tag genommen werden, Um Elterngeld zu beziehen muss man aber mindestens 2 Monate machen. Elternzeit kann man taggenau nehmen, Elterngeld nur nach Lebensmonaten. Abgelehnt werden kann die Elternzeit nicht, man hat einen gesetzlichen Anspruch darauf (bis zu 3 Jahre). Die EZ muss mindestens 7 Wochen vorher SCHRIFTLICH angemeldetet werden. 8 Wochen vor EZ Beginn besteht Kündigungsschutz! LG Sabine
Mitglied inaktiv
Dein Mann kan auch Elternzeit nehmen und dann nur bis zu 30 Std arbeiten in Teilzeit, bekommt dann aber auch entsprechend weniger Geld. In den Monaten wo er Elterngeld bezieht würde das angerechnet werden (das gehalt), in denen ohne Elterngeld ist das Einkommen egal, da ist die Stundenzahl entscheident. Könnte er auch die kompletten 3 Jahre machen, unabhängig wie du deine Elternzeit gestaltest.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hätte mal eine Frage. Mein Mann und Ich hätten die Elternzeit wie folgt aufgeteilt: Voraussichtliche Geburtstermin ist der 5. Juli 2014 Ich würde komplett die 12 Monate nehmen, mein Mann 2 Monate: 1 Monat gleich am Anfang bzw. erst 2 Wochen Urlaub und dann anschließend gleich den 1. Monat Elternzeit, aber: da die Arbeit nicht so bege ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit