Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für fünfjähriges Kind

Frage: Elternzeit für fünfjähriges Kind

Sandra88

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Ich bin noch bis Mitte März 2023 in Elternzeit für meinen kleinen Sohn (seine ersten zwei Lebensjahre). Nun überlege ich die Elternzeit noch zu verlängern, würde hierfür allerdings gerne Elternzeit für meine fünfjährige Tochter nehmen. Bei ihr habe ich bisher nur 12 Monate in Anspruch genommen. Ist es möglich das nahtlos zu machen oder gibt es dabei Probleme?. Muss die Elternzeit für das ältere Kind zum 1. des Monats beginnen? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag bis zu 24 Monate nehmen. Die Antragsfrist sind 13 Wochen. Schriftlich. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Das ist kein Problem, du kannst die Elternzeit für das ältere Kind nahtlos an die des jüngeren Kindes anbinden. Sie muss auch nicht zu einem 1. beginnen, den Tag darfst du dir passend aussuchen. Beachte dabei aber, dass die Anmeldefrist der Elternzeit deines älteren Kindes mind. 13 Wochen ist (nicht mind. 7 Wochen wie bei dem jüngeren Kind). Du musst die neue Elternzeit also mindestens 13 Wochen vor Ende deiner aktuellen Elternzeit angemeldet haben, sonst darf der Arbeitgeber ablehnen.


netteKlarinette

Beitrag melden

Hallo, habe ich genau so auch schon gemacht, also die weitere EZ vom kleineren Kind für später aufgehoben und die vom größeren Kind zuerst genommen bevor sie verfällt. Du kannst den Tag beliebig auswählen, muss kein Lebensmonat und kein Kalendermonat und keine vollen Lebensmonate sein. Wenn es bei euch ein System von angespartem/aufgehobenem/fast verfallenem/nach der EZ zu nehmendem Erholungsurlaub etc gibt, dann musst du dich informieren, dass da nichts verfällt, wenn du entweder zwischendurch kurz im Betrieb bist oder zwischendurch Urlaub hast oder die EZ wechselst etc. Denke daran, dass sieben Wochen vorher anmelden aber nicht reicht, es müssen 13 Wochen mindestens sein.


Sandra88

Beitrag melden

Vielen Dank an alle für die Antworten. Die 13 Wochen hatte ich auch im Hinterkopf, deswegen muss ich mich jetzt langsam darum kümmern.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...