Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit-frage

Frage: elternzeit-frage

Mitglied inaktiv

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wenn ich elternzeit 6 wochen vor deren beginn melden muß, wie ist das gemeint. nach der geburt ist ja erstmal noch 8 wochen mutterschutz. und wird das dann ab ende des mutterschutzes gerechnet oder ab geburt? heißt das, daß ich im prinzip bis zu 2 wochen nach der geb. zeit hätte, um die elternzeitmeldung abzugeben? und wenn ich noch nicht weiß, ob ich 2 1/2 oder 3 jahre nehmen möchte, da ich auf einen kindergartenplatz angewiesen bin, kann man erstmal z.b. 2 1/2 jahre melden und später nochmal verlängern?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, zwei Wo. nach Geburt. Man muss sich aber verbindlich festlegen, eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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ja, sie haben bis zwei wochen nach der geburt zeit. grundsätzlich muß man sich für 2 jahre festlegen, das dritte jahr müßte man, wenn man es wollte, dann bis acht wochen vor auslauf der zwei jahre anmelden. in ihrem fall: sie melden ihrem ag 21/2 jahre und 8 wochen vor ablauf dieser 21/2 jahre melden sie, ob sie das letzte jahr nehmen, oder nicht. viele grüße dodo


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