Wasmussdasmuss
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter ist am 15.12.18 geboren. Ich habe Elternzeit bis zum 31.01.2020 genommen, Elterngeld für 12 Monate gehabt. Nun überlege ich noch zwei mal Elternzeit für je 1-2 Monate zu nehmen. Jeweils November und Dezember 2024 und 2025. Bitte korrigieren Sie mich wenn ich etwas falsch erlesen habe. Ankündigen muss ich sie 13 Wochen vorher beim Arbeitgeber. Ablehnen darf er nicht? Könnte er sagen, in der Vorweihnachtszeit geht das nicht? Ich möchte die Zeiten nehmen, weil meine Kollegen dann da sind und im Vergleich wenig zu tun ist. So ist die Belastung für die Kollegen geringer und meine Tochter ist dann öfter krank. Könnte ich auch noch 3mal Elternzeit nehmen? Überlege ob es sinnvoller ist Zeit ab der Einschulung zu nehmen. Von August bis Dezember 2025 wäre finanziell zu lang, bekomme dann ja kein Geld. Danke für Ihre Antwort LG
Hallo, Die Elternzeit kann (pro Elternteil) in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Es stehen also jedem Eltern-zeitberechtigten drei Abschnitte zu. Eine Verteilung auf weitere Abschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitsgebers möglich. Ein dritter Zeitabschnitt kann vom Arbeitgeber innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, sofern dieser Zeitabschnitt vollständig zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Liebe Grüße NB
Dojii
Du hast ein Recht auf maximal drei Abschnitte wobei der Arbeitgeber den dritten Abschnitt und (für ihn) schwierigen Voraussetzungen ablehnen könnte, in dem er eindeutige betriebliche Gründe nennt, die verhindern, dass genau du zu genau dieser Zeit deinen dritten Abschnitt nehmen kannst. Willst du mehr als drei Abschnitte, bist du auf die Kulanz deines Arbeitgebers angewiesen. Ein Recht auf einen vierten oder noch mehr Abschnitte hast du nicht.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand