Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bis zum 8. Geburtstag?

Frage: Elternzeit bis zum 8. Geburtstag?

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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter ist am 15.12.18 geboren. Ich habe Elternzeit bis zum 31.01.2020 genommen, Elterngeld für 12 Monate gehabt. Nun überlege ich noch zwei mal Elternzeit für je 1-2 Monate zu nehmen. Jeweils November und Dezember 2024 und 2025. Bitte korrigieren Sie mich wenn ich etwas falsch erlesen habe. Ankündigen muss ich sie 13 Wochen vorher beim Arbeitgeber. Ablehnen darf er nicht? Könnte er sagen, in der Vorweihnachtszeit geht das nicht? Ich möchte die Zeiten nehmen, weil meine Kollegen dann da sind und im Vergleich wenig zu tun ist. So ist die Belastung für die Kollegen geringer und meine Tochter ist dann öfter krank. Könnte ich auch noch 3mal Elternzeit nehmen? Überlege ob es sinnvoller ist Zeit ab der Einschulung zu nehmen. Von August bis Dezember 2025 wäre finanziell zu lang, bekomme dann ja kein Geld. Danke für Ihre Antwort LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die Elternzeit kann (pro Elternteil) in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Es stehen also jedem Eltern-zeitberechtigten drei Abschnitte zu. Eine Verteilung auf weitere Abschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitsgebers möglich. Ein dritter Zeitabschnitt kann vom Arbeitgeber innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, sofern dieser Zeitabschnitt vollständig zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Du hast ein Recht auf maximal drei Abschnitte wobei der Arbeitgeber den dritten Abschnitt und (für ihn) schwierigen Voraussetzungen ablehnen könnte, in dem er eindeutige betriebliche Gründe nennt, die verhindern, dass genau du zu genau dieser Zeit deinen dritten Abschnitt nehmen kannst. Willst du mehr als drei Abschnitte, bist du auf die Kulanz deines Arbeitgebers angewiesen. Ein Recht auf einen vierten oder noch mehr Abschnitte hast du nicht.


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