Eiscreme89
Sehr geehrte Frau Bader, Anfang Oktober haben Sie mir bereits eine Frage zum Mutterschaftsgeld beantwortet- herzlichen Dank! Es ging/geht darum, dass ich, da ich nicht direkt 2 Jahre EZ beantragt hatte, sondern weniger, auf die Zustimmung des AG angewiesen war, um die Elternzeit zu verlängern. Ursprünglich hatte ich geplant, die EZ zu beenden und in Teilzeit zu arbeiten, wusste damals aber noch nichts von der Regelung zum Mutterschaftsgeld. Da ich mit dem 2. Kind schwanger bin, wollte ich daher davon profitieren und habe beantragt, die EZ zu verlängern und Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Als die Bewilligung des Arbeitgebers zur Verlängerung der EZ und Teilzeit in EZ da war, habe ich diesen von meiner erneuten Schwangerschaft unterrichtet und gebeten, die frisch bewilligte Elternzeit sodann vorzeitig zu beenden (um dann Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld zu haben). Nun wurde ich vom Arbeitgeber gebeten, den neu abgeschlossenen Vertrag zur Teilzeit in Elternzeit (den ich ja vorzeitig beenden wollte) wieder zurückzusenden, gleichzeitig wurde mir ein neuer Vertrag vorgelegt, der exakt zum letzten Arbeitstag vorm Mutterschutz endet. Kann ich, wenn ich dem nachkomme, dann ebenfalls von vollem Mitterschaftsgeld ausgehen oder ist es wichtig, dass irgendwo steht, dass die EZ vorzeitig beendet wurde? Im Internet konnte ich nur Angaben zur vorzeitigen Beendigung finden und bin daher nicht sicher, ob die durchgängige Elternzeit bis zum Tag vorm Mutterschutz ausreicht... Vielen Dank nochmal für Ihre tolle Beratung hier auf der Seite!
Hallo, das ist genauso gut möglich. Liebe Grüße NB
mellomania
nö, das ist völlig irrelevant. entweder läuft beides drüber und du beendest auf einen tag vor beginn neuer mutterschutz oder beides! endet einen tag davor. ist gehuppt wie geduppt. ab dem tag beginn mutterschutz greift dann das alte wieder. wichtig ist, dass die teilzeit auf die elternzeit befristet ist/war und der hauptvertrag davon unberührt bleibt, und somit wieder beginnt ,wenn EZ und TZ enden
Ani123
Was steht denn im neuen Vertrag? Arbeiten Sie da TZ in EZ bis zum Tag vor Beginn Mutterschutz? Oder ist es ein regulärer TZ-Vertrag? Steht in dem Vertrag, dass der aufgrund von TZ in EZ befristet ist? Ich gehe davon aus, dass das Alles im 1.Vertrag, welchen sie zurückschicken sollen, drin steht. Wurde der Vertrag schon vom AG unterschrieben? Welches Datum steht da als Enddatum drin? Sollte der Vertrag noch nicht vom AG und ihnen unterschrieben sein und sie schicken ihn zurück kann der an Gültigkeit verlieren. Zeitgleich kann bei fehlerhaften Neuvertrag der ihr gesamtes Arbeitsverhältnis zum Tag vor Beginn Mutterschutz auflösen. Wäre das der Fall würden sie nur das Mutterschutzgeld der KK bekommen (ich meine 13€/tgl.) und nichts vom AG. So wie ich lese haben sie beide Verträge bei sich zuhause. Den Vertrag von vor der EZ, welcher aktuell ruht, haben sie auch. Ich würde mir schnellstmöglich einen Termin bei einem Anwalt geben lassen, Arbeitsrecht, und diesen die Verträge prüfen lassen. Mir wäre es das Geld wert als am Ende ohbe Zuschuss vom AG beim Mutterschutzgeld dazustehen oder gar ihne Arbeitsverhältnis. Ich würde dem AG nicht sagen, dass ich die Verträge prüfen lassen. Erst wenn Fehler erkannt wurden handeln.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz. Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Die letzten 10 Beiträge
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit