Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bis zu neuem Mutterschutz

Frage: Elternzeit bis zu neuem Mutterschutz

Eiscreme89

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Sehr geehrte Frau Bader, Anfang Oktober haben Sie mir bereits eine Frage zum Mutterschaftsgeld beantwortet- herzlichen Dank! Es ging/geht darum, dass ich, da ich nicht direkt 2 Jahre EZ beantragt hatte, sondern weniger, auf die Zustimmung des AG angewiesen war, um die Elternzeit zu verlängern. Ursprünglich hatte ich geplant, die EZ zu beenden und in Teilzeit zu arbeiten, wusste damals aber noch nichts von der Regelung zum Mutterschaftsgeld. Da ich mit dem 2. Kind schwanger bin, wollte ich daher davon profitieren und habe beantragt, die EZ zu verlängern und Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Als die Bewilligung des Arbeitgebers zur Verlängerung der EZ und Teilzeit in EZ da war, habe ich diesen von meiner erneuten Schwangerschaft unterrichtet und gebeten, die frisch bewilligte Elternzeit sodann vorzeitig zu beenden (um dann Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld zu haben). Nun wurde ich vom Arbeitgeber gebeten, den neu abgeschlossenen Vertrag zur Teilzeit in Elternzeit (den ich ja vorzeitig beenden wollte) wieder zurückzusenden, gleichzeitig wurde mir ein neuer Vertrag vorgelegt, der exakt zum letzten Arbeitstag vorm Mutterschutz endet. Kann ich, wenn ich dem nachkomme, dann ebenfalls von vollem Mitterschaftsgeld ausgehen oder ist es wichtig, dass irgendwo steht, dass die EZ vorzeitig beendet wurde? Im Internet konnte ich nur Angaben zur vorzeitigen Beendigung finden und bin daher nicht sicher, ob die durchgängige Elternzeit bis zum Tag vorm Mutterschutz ausreicht... Vielen Dank nochmal für Ihre tolle Beratung hier auf der Seite!


mellomania

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nö, das ist völlig irrelevant. entweder läuft beides drüber und du beendest auf einen tag vor beginn neuer mutterschutz oder beides! endet einen tag davor. ist gehuppt wie geduppt. ab dem tag beginn mutterschutz greift dann das alte wieder. wichtig ist, dass die teilzeit auf die elternzeit befristet ist/war und der hauptvertrag davon unberührt bleibt, und somit wieder beginnt ,wenn EZ und TZ enden


Ani123

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Was steht denn im neuen Vertrag? Arbeiten Sie da TZ in EZ bis zum Tag vor Beginn Mutterschutz? Oder ist es ein regulärer TZ-Vertrag? Steht in dem Vertrag, dass der aufgrund von TZ in EZ befristet ist? Ich gehe davon aus, dass das Alles im 1.Vertrag, welchen sie zurückschicken sollen, drin steht. Wurde der Vertrag schon vom AG unterschrieben? Welches Datum steht da als Enddatum drin? Sollte der Vertrag noch nicht vom AG und ihnen unterschrieben sein und sie schicken ihn zurück kann der an Gültigkeit verlieren. Zeitgleich kann bei fehlerhaften Neuvertrag der ihr gesamtes Arbeitsverhältnis zum Tag vor Beginn Mutterschutz auflösen. Wäre das der Fall würden sie nur das Mutterschutzgeld der KK bekommen (ich meine 13€/tgl.) und nichts vom AG. So wie ich lese haben sie beide Verträge bei sich zuhause. Den Vertrag von vor der EZ, welcher aktuell ruht, haben sie auch. Ich würde mir schnellstmöglich einen Termin bei einem Anwalt geben lassen, Arbeitsrecht, und diesen die Verträge prüfen lassen. Mir wäre es das Geld wert als am Ende ohbe Zuschuss vom AG beim Mutterschutzgeld dazustehen oder gar ihne Arbeitsverhältnis. Ich würde dem AG nicht sagen, dass ich die Verträge prüfen lassen. Erst wenn Fehler erkannt wurden handeln.


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