Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Bindungszeitraum

Frage: Elternzeit Bindungszeitraum

Wunschbaby2022

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Hallo, Ich habe nach der Geburt meiner Tochter 1 Jahr Elternzeit beantragt. Bindungszeitraum wäre nach meinem Verständnis normalerweise 2 Jahre gewesen. Nun bekommen wir keinen Betreuungsplatz und ich habe meine Elternzeit mit Genehmigung des Arbeitgebers um ein weiteres Jahr verlängert. Meine Frage: Wie lange ist nun der Bindungszeitraum hierfür? Könnte ich “spontan” auch nochmal für das 3. Lebensjahr verlängern? Oder ist der Bindungszeitraum ab jetzt wieder 2 Jahre? Danke euch vorab fur die Antworten. Viele Grüße


User-1722183313

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Moin, legst dich für die ersten zwei Jahre fest, könntest das dritte Jahr also spontan anhängen.


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