Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit-Bestätigung bei befristeten Vertrag

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit-Bestätigung bei befristeten Vertrag

Babyrecht

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Hallo, ich habe einen befristeten Vertrag bis Ende Juli 2019. Nun habe ich im Personalbüro meinen Elternzeitantrag eingereicht und schriftlich bestätigt bekommen. Ich habe Elternzeit für Juni 2019 und September 2019 beantragt. Der zweite Teil also bereits im Zeitraum nach Ablauf der Befristung. Ist das eine indirekte Verlängerung des Vertragsverhältnisses, also dauert mein Arbeitsvertrag durch die Elternzeitbestätigung über Juli 2019 hinaus fort oder endet es unabhängig von der ausgestellten Bestätigung wie im befristeten Arbeitsvertrag vereinbart. Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag endet trotzdem. Im Monat 2 bekommen Sie kein ArbGeld 1, da Sie3 dem Arbeitmarkt nicht zur Verfügung stehen Liebe Grüße NB


Felica

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Ohne AG keine EZ, also stellt sich die Frage wegen des melden beim AG gar nicht. man kann es auch nicht als Vertragsverlängerung ansehen. Taktisch klüger wäre es gewesen erst sich um die Vertragsverlängerung zu kümmern und dann die EZ zu melden. da man sich ja 3 Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt melden muss und das die AG auch wissen, wäre das ein guter Zeitpunkt für ein Gespräch gewesen. EZ dagegen muss man erst 7 Wochen vor Antritt dem AG mitteilen, wäre also noch Zeit gewesen. ich würde einfach mal einen auf dumm machen und nachfragen ob du jetzt davon ausgehen kannst das dein Vertrag verlängert wird und falls ja, das auch gleich in Hinblick darauf das du dich ja sonst jetzt beim Arbeitsamt melden müsstest gleich unter Dach und Fach bringen. Vielleicht hast du Glück.


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