Hallo Frau Bader, ich arbeite auf 400 Euro Basis in einer Arztpraxis, dort werde ich voraussichtlich im August wieder anfangen. Jetzt hat mir die Dame beim Elterngeld gesagt, ich könne auch als geringfügig Beschäftigte Elternzeit beantragen. Das werde ich jetzt nächste Woche machen. Jetzt ist die Praxis zum 1. Juli 2013 an einen anderen Arzt verkauft, mein jetziger Chef ist dann selber nur noch angestellt. Er wird uns dann kündigen und der neue wird uns mit unseren alten Verträgen wieder einstellen. Muss ich dann beim neuen Chef erneut Elternzeit beantragen? Sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit muss ich diese beantragen, das mache ich ja jetzt erst am 8. Januar 2013. Heißt das, dass meine Elternzeit dann erst am 26. Februar 2013 beginnt? Und auch erst, vorausgesetzt ich beantrage 3 Jahre, am 25. Februar 2016 endet? Vielen Dank im voraus!