Jani_79
Hallo Frau Bader, ich bin bis zum 23. März 2013 in Elternzeit und z.Zt. mit unserem 2. Knid schwanger. Der Mutterschutz hierfür beginnt Ende April, so dass ich noch ca. 4 Wochen arbeiten würde. Mein Arbeitgeber sagte mir jedoch, dass dies nicht funktioniere,da eine Wiedereinarbeitung in der kurzen Zeit nicht möglich sei, und ich evtl unbezahlten Urlaub nehmen sollte. Was auch o.k. für mich wäre. Nun meine Fragen: Könnte der Arbeitgeber theoretisch das Arbeitsverhältnis am 24. März 2013 auch beenden (das möchte ich natürlich nicht) oder darf er dies nicht, da ich ja wieder schwanger bin und er mir theoretisch nicht kündigen darf? Wenn ich unbezahlten Urlaub nehmen würde, wie bin ich dann Krankenversichert? Mein Mann und unser Kind sind privat versichert - ich gesetzlich. Muss der Arbeitgeber das Elterngeld im Mutterschutz zahlen? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Hallo, Wenn nach Beendigung des EZs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Ich hoffe Du hast noch nix dazu unterschrieben. Dein AG darf Dich natürlich BEZAHLT ! freistellen, wenn er Dich nicht einarbeiten möchte. Und selbstverständlich steht Dir komplettes Mutterschutzgeld zu. Du bist schwanger, Du hast Kündigungsschutz ! Was manche Arbeitgeber da versuchen ist der Wahnsinn. Gehe darauf bloß nicht ein, Dir steht das Geld zu.
SumSum076
Nochmal zu Verdeutlichung: Lässt du dich unbezahlt freistellen, bekommst du auch kein Mutterschaftsgeld, da sich das zB auch am vorherigen Gehalt bemisst. KV hast du selber zu zahlen! (Mit dem Elterngeld hat der AG nix zu tun. Es ist aber wahrscheinlich, dass sich dein EG durch den fehlenden Monatslohn verringert). Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader. Ich habe ein kind dessen elternzeit geht bis 4.11.15 und nun bin ich schwanger und bekomme das 2. kind gerechnet zum 25.12.15 Nun meine Frage kann ich direkt im anschluss weitere 3 jahre elternzeit beantragen ohne beim srlben arbeitgeber. Ich habe beim 1. kind auch 3 jahre beantragt und in der zwischenzeit nicht gearbeitet. Was ...
Hallo Frau Bader, ich hätte mal ein paar Fragen, und zwar momentan befinde ich mich noch bis 25.02.2017 in Elternzeit von meiner 1. Tochter. (3 Jahre Elternzeit) Mein Mann und ich denken über ein Geschwisterchen für unsere Tochter nach doch allerdings noch nicht sofort. Daher würde uns jetzt einfach rein informativ mal interessieren wie wäre e ...
Mein Sohn wurde letztes Jahr im September geboren, d.h. ich bekomme als Lehrerin bis September noch jeden Monat 1800, da ich vorher mit voller Stundenzahl gearbeitet habe. Nun bin ich gerade wieder schwanger in der Elternzeit, ich habe als verbeamtete Lehrerin gerade meine Elternzeit um ein Jahr verlängert. Im Januar würde mein Mutterschutz beginn ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit nach Geburt unseres ersten Kindes im März diesen Jahres. Das Elterngeld bekomme ich für die ersten 12 Monate gezahlt, habe aber Elternzeit für 18 Monate beantragt. Danach werde ich wieder 20 Std. wöchentlich arbeiten. Jetzt überlegen wir uns wann wir das zweite Kind "planen" und wie es dan ...
Guten Abend Frau Bader, ich bin nun seit knapp 4 Monaten stolze Mama und möchte gerne ein zweites Kind. Leider steige ich durch die ganzen Regelungen nicht mehr durch. Folgende Situation: Unser erster Sohn ist am 22.5.16 geboren. Ich habe 12 Monate und mein Mann 2 Monate Elternzeit. Wenn unser zweites Kind nun angenommen am 22.10.17 geboren ...
Hallo Frau Bader, ich war heute bei der Elterngeldstelle um meine Fragen für meinen Fall zu klären habe aber leider nur ganz allgemeine Antworten trotz Nachfrage erhalten und am Ende nichts verstanden? Könnten sie mir konkret für meinen Fall die Monate aufzählen, die zur Elterngeldberechnung herangezogen würden? 1.Kind. Geboren am 22.09.2 ...
Ich bin mit meinem zweiten Sohn in Elternzeit 22 Monate. Möchte nun gerne insgesamt 3 Jahre zu Hause bleiben. Welche Frist muss ich einhalten zur Verlängerung? Bin nun ca insgesamt gute 4 Jahre zu Hause. Habe zwischen den Kindern nicht gearbeitet dort. Vielen Dank
Hallo Frau Bader, ich habe schon im Forum nachgelesen aber keine passende Antwort auf meine Frage gefunden. Mein Sohn ist am 31.03.16 geboren und ich habe bis 01.01.18 Elternzeit. Der errechnete Geburtstermin für mein zweites Kind ist der 24.02.18. Mutterschutz beginnt also ab 13.01.18. Mein Plan ist eigentlich die Elternzeit bis 12.01.18 zu ve ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis zum 7.9.19 in Elternzeit meines 1. Kindes. Allerdings ist mein Arbeitsvertrag aktuell ausgelaufen, weil er nur befristet war. D.h. ich wäre im nächsten Jahr nach Ende der Elternzeit arbeitslos. Jedoch möchten wir gerne ein 2. Kind und ich würde gerne wissen, anhand welchen Einkommens sich das Elterngeld be ...
Guten Tag Frau Bader, nach ca. 2,5 Jahren Elternzeit werde ich nun wieder arbeiten gehen. Die restlichen 4,5 Monate Elternzeit werden mir von meinem AG übertragen. Antrag hierzu reiche ich noch ein. Sollten wir später noch ein 2. Kind bekommen, möchte ich ganz normal 3 Jahre Elternzeit nehmen. Können Sie mir sagen, ob ich danach die 4,5 Monate vo ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner