Hallo Frau Bader,
ich war heute bei der Elterngeldstelle um meine Fragen für meinen Fall zu klären habe aber leider nur ganz allgemeine Antworten trotz Nachfrage erhalten und am Ende nichts verstanden?
Könnten sie mir konkret für meinen Fall die Monate aufzählen, die zur Elterngeldberechnung herangezogen würden?
1.Kind. Geboren am 22.09.2015
Elternzeit 2 Jahre/ Endet im September 2017
Elterngeldbezug erfolgte im ersten Jahr der zweijährigen Elternzeit
Letzte Zahlung erfolgte im September 2016. Seit dem kein Einkommen.
2.Kind voraussichtlicher Geburtstermin 15. September 2017
Und gibt es irgendwelche finanziellen Nachteile wenn das 2.Kind nach dem zweiten Geburtstag des ersten Kindes zur Welt käme? Sprich nach dem 22.09.17?
Vielen Dank im Voraus für ihre Mühe.
von
Kasiaria
am 13.12.2016, 20:54
Antwort auf:
Elterngeldberechnng beim 2. Kind in der Elternzeit
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit Basis-Eg u MG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2016
Antwort auf:
Elterngeldberechnng beim 2. Kind in der Elternzeit
Das ist ganz enfach.
Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz. Beginnt dann ja im August.
Alles ab dem ersten Geb. von Kind 1 wird nicht mehr durch alten Lohn ersetzt sondern so wie es ist.
Bedeutet bei Dir.
Oktober 16 - einschliesslich Juli 17 alles Nullrunden.
Sind 10x 0€ plus 2x alter Lohn.
Das geteilt durch 12 ergibt den Durchschnittslohn der letzten 12 Monate.
Wird also wohl der Mindestsatz werden plus 75€ Geschwisterbonus.
von
Sternenschnuppe
am 13.12.2016, 21:03
Antwort auf:
Elterngeldberechnng beim 2. Kind in der Elternzeit
Denn noch kannst Du gar nicht schwanger sein, bei Deinen Daten müsstest Du gerade am 1. Zyklustag oder so sein.
von
Sternenschnuppe
am 13.12.2016, 21:09