Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Zwillingen

Frage: Elternzeit bei Zwillingen

Novi2007

Beitrag melden

Hi Ich bereite grade alle Anträge vor die ich nach der Geburt loswerden muss....und das kann nicht mehr soooo lange dauern (35. Woche) Und da steh ich nun wieder... und versteh nur Bahnhof... *schnief* Lt. Gesetzt: Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. WIESO 2 Jahre? Man kann doch 3 Jahre machen.... Oder was genau ist mit dem Satz gemeint? Und wenn ich 2 Jahre beantragen will (dann will ich auch wieder arbeiten), das 3. aber ggf nehmen MUSS wenn ich keinen Kita Platz bekomme, wie trage ich das wo ein? Das kann ich ja erst dann sagen wenn ich keinen Platz bekommen habe. Sprich hier bei uns Ende Febr. eines jeden Jahres (VET der Zwillis Ende Sept. - wäre ja dann Arbeitsbeginn). Ich habe nur eine Zeile für das Kind / Die Kinder und dann mehrere Reihen für die Zeiten von.... bis.... Aber wenn ich das 3. Jahr da reinschreibe ist es wohl so, dass die mich dann nicht nach 2 Jahren wiedernehmen müssen (aber können) weil ich ja 3 beantragt habe.... so sagte man mir das mal im Gespräch... Nun hab ich gelesen bzw gesagt bekommen, dass ich bei Zwillis auch einfach für Nr. 1 2 Jahre beantrage und dann für Nummer 2 beispielsweise nochmal was beantragen kann. Auch zu einem späteren Zeitpunkt unter der Berücksichtigung, dass ich dies wieder 7 Wochen VOR Beginn mache. Wo steht denn im Gesetzt, dass ich für jedes meiner Zwillis 3 Jahre machen kann?! Und wie muss ich beantragen, dass ich ggf. (wenn das nun möglich ist mit der Elternzeit für Zwillis - jedes mal 3 Jahre Anspruch) 1 oder 2 Jahre auf einen Zeitraum zw. 3. und 8 LJ verlegen möchte. AG muss dem zustimmen, das weiß ich! Was wäre in meinem Fall den am Günstigsten? Wie würden sie verfahren bei der Beantragung? Ich bin echt zu blöd für all das... HILFE....


SumSum076

Beitrag melden

Tief durchatmen! Frage 1: Du musst dich erstmal nur für 2 Jahre festlegen, wie du das mit dem dritten machen möchtest, kannst du dir noch überlegen! (die Formulierung ist also ein Entgegenkommen an dich) Das ist auch die Antwort auf deine nächste Frage. Bekommst du nach 2 Jahren keine Kita-Platz, dann kannst du min 7 Wochen vor dem Ende der Elternzeit das dritte Jahr anmelden! MIt den Zeilen meinst du den Elterngeldantrag oder? Ist eigentlich auch egal. Meldest du 2 Jahre Elternzeit an, kannst du gegen Ende problemlos auf 3 verlängern. Meldest du (am Anfang) 3 Jahre an, dann benötigst du die Zustimmung deines AG, wenn du eher wieder arbeiten möchtest. Und bei Zwillingen ist es so: Möchtest du das Maximum an Elternzeit rausholen, dann meldest du an: Jahr 1 und 2 für Kind A, Jahr 3 für Kind B. Zeitgleich bittest du um Übertragung von 12 Monaten für Kind A und 12 für Kind B über deren drittes Lebensjahr hinaus. Diese zwei Jahre kannst du zB direkt im Anschluss nehmen (=5 Jahre am Stück) oder zB zu deren Einschulung. Kannst auch ein Jahr direkt und das letzte etwas später nehmen. (hier ein Link, der es verdeutlicht) Also maximal möglich sind 5 Jahre, eines geht verloren. Gruß Sabine


Novi2007

Beitrag melden

Abend Das klingt jetzt logisch... ich finde die Gesetzestexte einfach nur zum Würgen, da komm ich nicht mit zurecht. Gut dann werde ich also 2 Jahre beantragen und netterweise angeben, dass ich ggf das 3. noch nehme wenn ich keinen Kita Platz bekomme. Aber das habe ich schon beim Gespräch in der Personalabteilung erwähnt. Wenn ich jetzt den Antrag für 2 Jahre auf Kind a) laufen lasse, dann den 2. wenn ich doch 3 Jahre machen will auf Kind b), dann reicht es aus, wenn ich beim 2. Antrag angebe, dass ich die Zeiten aufsparen will für einen Zeitraum bis zum 8. LJ? Also ohne das ich mich da festlegen muss für wann genau? Aber da ich das ja noch nicht weiß, wäre es ja günstiger den Antrag für Kind a) wie gehabt zu machen und dann festzuhalten, dass ich für Kind b) die Zeiten aufsparen will? Bei uns in der Firma gibt es Anträge für die Elternzeit (wohl weil ich einen AG mit über 500 Mitarbeitern habe), den Antrag meinte ich eben auch in meinem Text mit den Zeilen *g* P.S.: Den Link kann ich jetzt nicht sehen.... Liebe Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

hallo frau bader, sicherlich wurde ihnen die frage bereits schon gestellt, aber ich kann sie gerade nicht finden, deshalb lautet meine frage an sie: wie lange und ab wann (momentan bin ich noch bis ende mai in elternzeit für meine tochter) kann ich maximal elternzeit für unsere "coming twins" (märz 2011) beantragen? hintergrund: wir beg ...

Hallo Frau Bader, im September 16 sind meine Zwillinge geboren. Ich habe dann rechtzeitig 7 Wochen vor Beginn die Elternzeit angemeldet, für zwei Jahre aber von Ende Mutterschutz (Januar 17-Janaur 19)... irgendwie dachte ich die Elternzeit würde von Ende des Mutterschutzes aus berechnet werden. Ich habe es so formuliert.... "hiermit beantrage ich ...

Hallo, ich habe drei Kinder.Meine älteste Tochter wird Mitte Oktober2022 8Jahre. Ich habe damals bei ihr ein Jahr Elternzeit genommen. Dann kamen 2018 die Zwillinge. Für einen Zwilling habe ich direkt nach dem Mutterschutz 1Jahr Elternzeit beantragt. Im Anschluss ein Jahr für den zweiten Zwilling und darauf das Jahr wieder für den ersten Zwilling. ...

Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten.  Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...