Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader gibt es bei Zwillingen andere Ansprüche an Elternzeit als bei einzelnen Kindern? Vielen Dank Christina
;-) alles so ok
Mitglied inaktiv
Hi Christina, Nein bei der Elternzeit ist rein gar nix anderst. Wenn Du drei Jahre nimmst endet die Elternzeit wie auch bei Einlingen am dritten Geburtstag. Der einzige Unterschied ist das Du nach der Geburt 12 Wochen Mutterschutzzeit hast ! LG Mecia und Zwillis
Mitglied inaktiv
Elternzeit bleibt die gleiche, aber Erziehungsgeld gibt es natürlich für 2 Kinder!
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