Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Zwillingen

Frage: Elternzeit bei Zwillingen

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Hallo Frau Bader gibt es bei Zwillingen andere Ansprüche an Elternzeit als bei einzelnen Kindern? Vielen Dank Christina


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Hi Christina, Nein bei der Elternzeit ist rein gar nix anderst. Wenn Du drei Jahre nimmst endet die Elternzeit wie auch bei Einlingen am dritten Geburtstag. Der einzige Unterschied ist das Du nach der Geburt 12 Wochen Mutterschutzzeit hast ! LG Mecia und Zwillis


Mitglied inaktiv

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Elternzeit bleibt die gleiche, aber Erziehungsgeld gibt es natürlich für 2 Kinder!


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