Elucia93
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch bis 7/2023 in Elternzeit bei meinem ursprünglichen AG. Seit kurzem arbeite ich allerdings in Teilzeit bei einem anderen AG. Dort passen die Rahmenbedingungen perfekt und ich möchte eigentlich bei meinem ursprünglichen AG zum Ende der Elternzeit kündigen. Jetzt wurde ich völlig von einer erneuten Schwangerschaft überrascht. Nun meine Frage: Wie muss ich jetzt weiter verfahren? Bei welchem AG beantrage ich Elternzeit? Vielen Dank, Elucia93
Hallo, normalerweise ist die Tätigkeit bei den zweiten Arbeitgeber auf die Elternzeit begrenzt. Denn sonst hätten Sie ja parallel 1,5 Tätigkeiten, das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Sie müssen sich jetzt also entscheiden, was Sie wollen und entsprechend bei dem einen oder anderen das Arbeitsverhältnis beenden. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Nachfrage..... Wann beginnt denn der Mutterschutz beim zweiten Kind? Normalerweise ist eine Teilzeit in Elternzeit befristet auf die Dauer der Elternzeit. Danach lebt dein ursprünglicher Vertrag wieder auf. Du müsstest dort arbeiten oder halt kündigen
User-1736455377
Bevor du kündigst, solltest du aber sicher sein, dass der TZ-AG dich auch wirklich einstellen will. Und das würde ich noch alles unter Dach & Fach bringen, bevor die Schwangerschaft sichtbar ist.Denn der TZ-AG wird dich sicher nicht mit einem Festvertrag ausstatten, wenn er weiß, dass du nicht wirklich lange bei ihm vor dem nächsten MuSchu und EZ arbeiten wirst. Ob der neue AG dann so begeistert reagiert wenn du unterschreibst und dann mitteilst "ach ja, ich bin übrigens schwanger" weiß ich allerdings nicht. Es ist dein gutes Recht, so zu handeln - ist aber möglicherweise nicht der beste Einstieg in einen neue Festanstellung.
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