Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit aus 2022

Frage: Elternzeit aus 2022

Tina284

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Hallo Frau Bader, wir bauen gerade und unsere Tochter kommt im Sommer in den Kindergarten. Im das zeitlich zu begleiten haben wir überlegt, ob mein Mann im Frühling: Sommer noch seine 2 Monate Elternzeit aus 2022 nimmt. Eine Freundin meinte, dass man diese Elternzeit auch noch bezahlt bekommt, da die neue Regelung bzgl. Einkommensgrenze ja erst ab Geburten in 2024 gilt. Wir arbeiten beide Vollzeit und mein Mann hat letztes Jahr noch einen einmaligen Bonus bekommen, so dass wir eigentlich über der Einkommensgrenze sind. Ich habe 12 Monate Elternzeit genommen und mein Mann wollte jetzt noch 2 Monate nehmen m. Würde er da wirklich Elterngeld bekommen weil die Elternzeit noch aus 2022 ist? Ich konnte im Internet nichts dazu finden. Vielen Dank für Ihre Auskunft  Tina 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Diese Regelung gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Ansonsten gilt: Basis-EG kann man nur in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen, Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bekommen - maximal bis zum 32. Lebensmonat, das heißt: maximal, bis Ihr Kind 2 Jahre und 8 Monate alt ist. Den Bezug dürfen Sie dann nicht mehr unterbrechen. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, können Sie sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem Sie beide kein ElterngeldPlus bekommen, dann können Sie danach auch keines mehr bekommen - selbst dann nicht, wenn Sie noch Monate übrig haben. Liebe Grüße NB


Suomi

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Du bringst da Elterngeld und Elternzeit etwas durcheinander. Elternzeit kann er nehmen, aber kein Elterngeld mehr.  Basiselterngeld kann man nur bis zum 14. Lebensmonat bekomme und Elterngeldplus müsste danach lückenlos beantragt werden.  Er kann also Elternzeit nur unbezahlt nehmen.


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