Frage:
Elternzeit anders aufteilen
Guten Tag, Frau Bader
Mein AG hat meiner Teilzeit - obwohl es ursprünglich anders besprochen war - nun doch nicht zugestimmt. Geplant war, dass ich 2 Jahre EZ nehme und nach 12 Monaten in TZ wieder einsteige. Statt dessen hat er angeboten, dass ich in TZ einsteige, aber OHNE Elternzeit zu beantragen.
Kann ich die ursprüngliche Meldung, nach der ich nach 12 Monaten einsteigen wollte, ändern? Schließlich hat sich die Situation grundlegend verändert.
Danke
von
Nylie
am 24.08.2018, 19:39
Antwort auf:
Elternzeit anders aufteilen
Hallo,
mmmm. Was will er? Ihnen kündigen? Den VZ-Vertrag vernichten? Ich wäre da sehr vorsichtig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.08.2018
Antwort auf:
Elternzeit anders aufteilen
das problem ist, dass wenn du ohne elternzeit teilzeit einsteigst, dein vollzeitvertrag futsch ist. ob das in deinem sinne ist? du hast mit elternzeit besseren kündigungsschutz und alles. ich würde das nicht machen. du hast doch zwie jahre elternzeit angemeldet oder? dann nimmst du die auch. und wenn er das mit der teilzeit nur ohne elternzeit macht, dann suche dir eine teilzeit bei einem andren arbeitgeber. das darfst du bis 30 h mit seiner zustimmung. er wrid dann auf dich verzichten müssen. entweder tz in der ez oder nur ez und tz woanders. so würde ich vorgehen
von
mellomania
am 24.08.2018, 21:08
Antwort auf:
Elternzeit anders aufteilen
Würde ich nicht machen. Davon ab hat der Ag gar nicht zu bestimmen wie lange du EZ nimmst. Und er hat auch gar keinen Nachteil wenn du in der EZ bei ihm arbeitest. Eigentlich gibt es nur einen wirkliche Grund warum er darauf pocht das du auf die EZ verzichtest - wenn er dich nämlich so schnell wie möglich kündigen will. ohne EZ hast du nämlich keinen Kündigungsschutz, er kann dich am ersten Arbeitstag kündigen. Kann er nicht wrenn du innerhalb der EZ in TZ arbeitest.
Ich würde dem AG sagen, OK dann nicht, dann gehe ich in der EZ woanders arbeiten. Seine Zustimmung dazu kann er kaum verweigern, außer du willst bei der Konkurrenz arbeiten.
von
Felica
am 24.08.2018, 21:15
Antwort auf:
Elternzeit anders aufteilen
Nachtrag, da hier bereits Antworten von Dritten eingegangen sind:
Ich weiß, dass ich bei Rückkehr in TZ meinen VZ-Vertrag verlieren würde, ebenso, dass ich bis zu 30 Stunden woanders arbeiten darf (habe ich auch vorher schon gemacht).
Mir geht es AUSSCHLIESSLICH um die Frage, ob ich meine Meldung, nach 12 Monaten zurückzukommen, aufgrund seiner „TZ-in-EZ-Absage“ revidieren kann, da in meinen Augen eine neue Ausgangssituatiin vorliegt.
von
Nylie
am 25.08.2018, 07:07
Antwort auf:
Elternzeit anders aufteilen
Ja, du kannst mit Zustimmung des AG die EZ beenden. Der AG kann dich aber nicht dazu zwingen. Genau das versucht er aber. Du musst dir darüber klar sein was das für weitere Folgen hat, kein Kündigungsschutz, Verlust des VZ-Arbeitsplatzes, keine Option wieder so einfach in EZ zurück zu gehen, kein höheres Mutterschaftsgeld sollte Kind 2 jetzt zeitnah folgen vor allen aber in den wenigsten Fällen Dank vom AG dafür.
Wie gesagt, mit womit begründet er das? Die Antwort darauf musst du dann für dich abwägen. Es ist und bleibt ein falsches Spiel.
von
Felica
am 25.08.2018, 09:33
Antwort auf:
Elternzeit anders aufteilen
Nochmal: Es geht mir NICHT (!!) um die Beendigung der Eltenrzeit. Die hab ich hab normal angemeldet. Ich möchte wissen, ob die Regelung, die mündlich vereinbart worden war (Rückkehr in Eltern-TZ nach 12 Monaten) verändern kann (also zb sagen, ich kehre erst nach 24 Monaten zurück und gehe KOMPLETT in EZ), da sich die Ausgangssituation verändert nach
Ich brauche KEINE anderen Infos oder Tips, so nett sie auch gemeint sind.
von
Nylie
am 25.08.2018, 10:06
Antwort auf:
Elternzeit anders aufteilen
Das meinst du, nein, wenn dein G sich weigert dir einen TZ-Platz innerhalb der EZ anzubieten, dann musst du nicht bei ihm arbeiten. Es list sich für mich so als wenn du die EZ vorzeitig beenden willst um dann in TZ außerhalb der EZ bei ihm zu arbeiten.
Du hast ja keine 12 Monate EZ angegeben sondern 24 Monat. Also kannst du die sogar ohne Zustimmung des Ag darüber hinaus verlängern. Du bist auch nicht verpflichtet bei ihm nach den ersten 12 Monaten in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Schon mal gar nicht weil er dir ja keine TZ-Stelle innerhalb der Z geben will. Wie gesagt, der AG hat da absolut kein Mitspracherecht. Er bestimmt nicht, sondern du. Anders wäre es wenn du nur 12 Monate EZ angegeben hättest und jetzt im nachhinein verlängern willst. Dann könnte er ablehnen.
Du bist so oder so aus dem Schneider denn der AG ist ja derjenige der sich weigert. Warum sollte man dich also dazu zwingen können darauf einzugehen?
von
Felica
am 25.08.2018, 10:41