papahatfragen
Guten Tag Frau Bader, ich habe für unsere Tochter (geb. Mai 2018) bereits 2 mal Elternzeit genommen 1× 2 Monate und 1× 10 Monate (beide vor dem dritten Geburtstag). Nun würde ich gerne den dritten Abschnitt nehmen und zwar 24 Monate (unsere Tochter ist inzwischen 4 Jahre alt). In einer früheren Frage antworteten Sie mir, dass ich 24 Monate Elternzeit zwischen dem 3 - 8. Geburtstag nehmen kann auch ohne Zustimmung AG. Aber ist es nicht so, dass er den 3. Abschnitt , wenn dieser ausschließlich zwischen dem 3 - 8. Geburtstag liegt, aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann?
Hallo, § 16 BEEG: Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll. Dringende betriebliche Gründe muss der Ag hier substantiiert vortragen. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja das ist richtig. Aber der Gesetzgeber hat hier zum Glück mitgedacht und das Wort "dringend" benutzt. Das heißt, der Arbeitgeber muss dann sehr genau erklären und darlegen, wieso deine Elternzeit zu diesem konkreten Zeitpunkt eine konkrete Gefahr für den Betrieb darstellt. Es reicht nicht aus, dass der Arbeitgeber einfach "aus dringenden betrieblichen Gründen" in seine Ablehnung schreibt. Der Arbeitgeber ist hier in der Beweispflicht. Du musst also nicht nachweisen, wieso du Elternzeit nutzen kannst, sondern er muss nachweisen, wieso du keine nehmen kannst. Bist du mit der Begründung nicht einverstanden, kannst du sie ggf. auch von einem Arbeitsgericht prüfen lassen.
papahatfragen
Wenn es sich um den zweiten Abschnitt handeln würde, könnte der AG das aber nicht ablehnen, oder?
Dojii
Ja, als zweiten Abschnitt muss er das akzeptieren. Hast du die 2 und 10 Monate denn direkt am Stück genommen - also quasi die 10 Monate als direkte Verlängerung der 2 Monate? Dann würde das als ein Abschnitt gelten, solange da kein einziger Tag ohne Elternzeit dazwischen liegt. Wenn nur ein einziger Tag ohne Elternzeit dazwischen liegt, sind es zwei separate Abschnitte.
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