papahatfragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe während der ersten 12 Lebensmonate unseres Kindes (geboren im Mai 2018) 2x Elternzeit genommen (1x 2Monate und 1x 6Monate). Inzwischen ist unser Kind 3 Jahre alt. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich bis zum 9.Geburtstag des Kindes noch einen Zeitabschnitt übrig habe, um 24Monate Elternzeit zu nehmen? Hätte ich theoretisch während der ersten 12 Lebensmonate des Kindes in 3 Zeitabschnitten Elternzeit genommen (z.B. 3x 2Monate) , hätte ich gar kein Anrecht mehr auf einen weitere Möglichkeit zwischen dem 4.-9 Lebensjahr Elternzeit zu nehmen?
Hallo, 1. Sie können bis zu 24 MOnate bis zum 8. geb. nehmen, auch ohne Zustimmung des AG. 2. § 16 Abs 1 BEEG: Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Liebe Grüße NB
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