Nuschki
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne 10 Monate in Elternzeit gehen . Dazu zählen dann auch die 8 Wochen Mutterschutz, oder? ET ist 13.01.19 also wäre ich bis 13.11.19 in Elternzeit- sehe ich das richtig? Darf mein Partner dann 4 Monate Elternzeit nehmen? Ich habe gelesen, dass ein Elternteil 12 Monate beantragen muss und bin deshalb verwirrt. Vielen Dank und viele Grüße, Jana
Hallo, jedes Elternteil kann für sich von einem Monat bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen. Auch parallel. Wenn man bei der Geburt weniger als zwei Jahre beantragt, hat man keinen Anspruch auf Verlängerung. Ihr Mann muss mindestens zwei Monate (Lebensmonate) nehmen, um Elterngeld zu bekommen. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, das ist möglich. Ihr dürft zusammen nicht mehr als 14 Monate (inkl. Mutterschutz) nutzen - das würde ja passen.
Felica
Elternzeit kann jeder von euch bis zu 3 Jahre nehmen. Dabei muss man sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen. Wenn du also nun nur für 12 Monate EZ meldest, musst du am ersten Geburtstag wieder in VZ arbeiten. Willst du dann nicht weider in VZ arbeiten, sondern nur TZ, dann würde ich lieber gleich zwei Jahre EZ melden und dem AG sagen das du nach einem jahr wieder in TZ innerhalb der EZ einsteigen willst. Bis zu 30 Std die Woche darfst du arbeiten in der EZ. Dein Mann kann seine EZ selbst bestimmen. Das was ihr meint und wohl auch die Schreiberin vor mir ist Elterngeld. da gelten dann andere Regeln. Viele verwechseln EZ und EG. Wie ihr auch. Nur das ist was völlig anderes. EG habt ihr wirklich nur 14 Monate zur Verfügung welche ihr euch beide teilen müsst. da die Mutterschutzzeit immer der Mutter zugesprochen wird, gehen bei dir also schon 2 Monate der 14 Monate dafür drauf. Will dein Mann auch EG beziehen, muss er mindestens auch 2 Monate dieser 14ten nehmen. Das ganze bis zum 14ten Lebensmonat. was nicht geht ist das du 12 Monate nimmst und er 4, jedenfalls dann nicht wenn ihr beide Basis-EG beziehen wollt. Denn das wären 16 Monate und nicht 14. Entweder verzichtest du also auf 2 Monate oder dein mann auf 2 Monate. oder einer von euch splittet 2 Monate in EG Plus, dann gibt es nur halbes EG, dafür aber eben doppelt so lange. Und nein, es muss muss nicht einer zwingend 12 Monate nehmen. Theoretisch könntet ihr auch beide die ersten 7 Monate daheim bleiben, beide EG beziehen und hättet dann eure 14 Monate komplett verbraucht. Wichtig ist zudem auch das ihr auf die Lebensmonate achtet. Wenn euer Kind wirklich am 13.02.19 geboren wird, geht der Lebensmonat immer vom 13.ten bis zum 12ten des darauf folgenden Monat. EZ dagegen kannst du unabhängig von der EG wählen. Du kannst also sagen ich beziehe doch die ersten 12 Monate EG, bleibe aber 2 Jahre daheim. EZ ist etwas was du mit deinem AG klärst. EG bekommst du dagegen vom Staat. Also zwei komplett verschiedene Dinge wie gesagt die nur teilweise was mit einander zu tun haben weil sie in teilen die gleichen Voraussetzungen haben wie das man bei beiden nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten darf.
Nuschki
Danke für eure Antworten! Ja, ich meinte Elternzeit mit Elterngeld. Ich habe das hier im Internet gefunden: "Mindestens zwölf Monate Elternzeit müssen Sie dabei schon vor dem dritten Geburtstag nehmen, damit Sie auch von den weiteren 24 Monaten Elternzeit darüber hinaus profitieren können. " https://www.elternzeit.de/elternzeit-verlaengern/ Viele Grüße!
Rotkehlchen
Die Passage, die du da zitierst, bezieht sich nur auf die Elternzeit, nicht auf das Elterngeld. Unabhängig davon ist sie nach meinem Verständnis auch inhaltlich falsch, denn im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) steht nur (Paragraf 15 Absatz 2), dass der Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht, man aber bis zu 24 Monate auch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag nehmen kann. Das verstehe ich so, dass man grundsätzlich vor dem dritten Geburtstag mal Elternzeit genommen haben muss, um später noch die (bis zu) 24 Monate nehmen zu können. Dass man vor dem 3. Geburtstag mindestens 12 Monate genommen haben muss, lese ich da nicht...
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