Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldzeitraum durch Resturlaub verlängern?

Frage: Elterngeldzeitraum durch Resturlaub verlängern?

Murzel2021

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Hallo, ich bekomme im Oktober mein Baby (VET 22.10.21) und gehe somit ab ca. Anfang September in den MuSchu. Voraussichtlich werde ich zu diesem Zeitpunkt noch 25 Tage Resturlaub haben. Da ich voraussichtlich etwas länger zu Hause bleiben möchte, würde ich den Urlaub nicht aufheben wollen bis ich wieder anfange zu arbeiten. Nun könnte ich ihn natürlich entweder bereits vor dem MuSchu nehmen und somit bereits Ende Juli in den Urlaub gehen oder gibt es noch eine 2. Möglichkeit? Wäre es denkbar den Urlaub zwischen dem MuSchu und Beginn der Elterngeldzahlung zu nehmen? Dann wäre ich bis ca. Ende Dezember im MuSchu, hätte bis ca. Ende Januar noch Urlaub (also auch die volle Gehaltszahlung) und würde dann ab ca. Februar 2022 mit den 12 Monaten (bzw. 10 Monaten durch Abzug MuSchu-Monate) starten? Oder ist das so nicht möglich. Mein Ehemann würde seine beiden Monate gerne splitten und hiervon einen im Frühjahr und einen im Sommer 2022 mit mir quasi gemeinsam nehmen. Haben wir etwas nicht bedacht?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können den Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen (wennd er Ag zustimmt) 2. Aufheben macht Sinn (falls wegen einer 2. Schwangerschaft Zeit überbrückt werden muss). 3. Ihr Modell ist nicht möglich. Die MG-Monate werden angerechnet. Ansonsten kann Basis-EG in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen werden. Liebe Grüße NB


Murzel2021

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Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung! 1. Sie können den Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen (wennd er Ag zustimmt) - Das sollte eigentlich kein Problem sein. 2. Aufheben macht Sinn (falls wegen einer 2. Schwangerschaft Zeit überbrückt werden muss). - Da ich noch nicht weiß ob und wann ich vor einer möglichen 2. Schwangerschaft arbeiten gehe, würde ich ihn ungern so lange aufheben. Im öffentlichen Dienst wäre ich da ja auch recht flexibel. 3. Ihr Modell ist nicht möglich. Die MG-Monate werden angerechnet. Ansonsten kann Basis-EG in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen werden. - Also sollte ich den Urlaub vor dem MuSchu nehmen, bei der Geburt Ende Oktober bis ca. Ende Dezember erneut MuSchu und dann ab Januar 2022 ca für 12 Monate Basiselterngeld beziehen, richtig? Wenn mein Partner auch zwei Monate Elternzeit nehmen möchte (mit mir gleichzeitig), erhalte ich dann trotzdem 12 Monate Elterngeld (also von Januar bis Dezember 2022) oder können wir nur 12 Monate insgesamt noch nehmen? Das heißt ich 10 und er 2? Denn zwei Monate werden ja durch meinen MuSchu quasi bereits aufgebraucht,.


Ally79

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Zusammen habt ihr 14 Monate Basiselterngeld.


Murzel2021

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Wovon ja 2 Monate quasi direkt durch den MuSchu weg sind, also bleiben noch 12 insgesamt. 10 für mich und zwei für meinen Partner, richtig?


Car.78

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Ja, genau.


Murzel2021

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Zur Richtigstellung: Nach Rücksprache mit der Elterngeldstelle ist mein Vorschlag aus dem 1. Beitrag sehr wohl möglich.Ich kann den Urlaub nach dem MuSchu nehmen und dann danach mit dem Eltetngeldbezug starten. Dadurch würde ich während des Urlaubs noch mein reguläres Gehalt beziehen.


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