Cissie
Sehr geehrte Frau Bader, bei meinem Gehalt bekomme ich volles Elterngeld, mein Freund studiert derzeit wieder. Ich dachte, es sei eine klare Sache, wenn ich 1 Jahr Erziehungszeit nehmen möchte, bekomme ich 2 Monate Mutterschaftsleistungen, 10 Monate 1800 € und er 2 Monate 300 €, weil wir 14 Monate beziehen dürfen als Paar. Wenn ich 2 Jahre beziehen möchte, entsprechend 2 Monate Mutterschaftsleitungen, 22 Monate 900 € und er trotzdem 2 Monate 300 €. Die Beratung hier in der Elterngeldstelle meinte aber, er bekäme als Student gar nichts. Jetzt habe ich es in den offiziellen Elterngeldrechner eingegeben, der mir für mich Recht gibt, aber bei ihm sagt, er bekäme in den ersten 2 Monaten 375€. Ich vermute, weil mein großes Kind in den ersten 2 Lebensmonaten des kleinen Kindes unter 3 war. Er erzieht es zwar seit Jahren mit, ist aber nicht der leibliche Vater des ersten Kindes. Komischerweise würde ihm der Rechner jeden Monat bis 12 Monate nach den ersten zwei Monaten mit 375€ 300 € zubilligen. Das kann doch auch nicht stimmen, oder? Aber was stimmt nun? Danke für die Hilfe
Hallo, natürlich kann er als Student EG bekommen. Den Geschwisterbonus aber nur, wenn Sie verheiratet sind. Also 300 € für 2 Mo. Liebe Grüße NB
-Talia-
Meine Laienmeinung: auch als Student hat er Anspruch auf Elterngeld, und es stimmt (fast), was du oben schreibst. Basiselterngeld: 12 Monate du Maximalsatz (die ersten beiden werden mit Mutterschaftsgeld verrechnet), er 2 Monate 300€. EGplus: hier musst du die ersten 2 Monate Basiselterngeld nehmen, die verrechnet werden. Bleiben 10 Monate übrig, die du splitten kannst - also 20(!!) Monate halber Maximalsatz, und dein Freund wie gehabt 2 Monate 300€. Er könnte natürlich auch splitten. Wegen Geschwisterbonus: ich glaube, man muss um den Geschwisterbonus aufgrund eines nicht-leiblichen Kindes zu bekommen, tatsächlich mit dem Vater bzw der Mutter verheiratet bzw verpartnert sein. (?) Ich weiß nicht, wie genau man alles in so einen Elterngeldrechner eintragen kann.
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