Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Soll ich (Student) oder meine Ehefrau (Harz4) das Elterngeld beantragen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Soll ich (Student) oder meine Ehefrau (Harz4) das Elterngeld beantragen?

AndyDerPapa

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Hallo Frau Bader, also meine finanzielle Situation sieht so aus: - ich (Student) bekomme bekomme 400€ aus einer Nebentätigkeit - Ehefrau (Hartz 4) 364€ 1/3 Miete 180€ - Kind (ist jetzt als Frühchen gekommen) bekommt noch nichts Das Kindergeld habe ich beantragt. Das Jobcenter wurde über die Geburt in Kenntnis gesetzt. Das Elterngeld will ich eigentlich auch auf mich beantragen. Ist meine Frau nach dem Mutterschutz wieder "arbeitssuchend"? Wird das Elterngeld das ich beziehen will auf den hartz4-Satz meiner Frau angerechnet? Wird das Kindergeld auf den harzt4-Satz meines Kindes angerechnet? Ich frage mich ob nicht direkt meine Frau das Elterngeld beantragen sollte, damit sie nicht gleich nach dem Mutterschutz wieder zu einer Maßnahme muss. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich denke, es ist im Ergebnis egal. Sie werden nur den Pauschalbetrag bekommen u es wird angerechnet Liebe Grüsse, NB


mf4

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Du hast da einige Sachen durcheinander geworfen... wollte dir schreiben aber PN geht nicht. Wenn du magst schreib mir eine.


mirico11

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Es ist egal, wer es von euch beantragt, es werden so oder so "nur" die 300 € Elterngeld sein. Diese werden deiner Frau nicht angerechnet ! Bei Alg2 wird sie mit Maßnahmen verschont, bis euer Kind 3 Jahre ist, oder in die Krippe geht, auch wenn das Elterngeld auf dich läuft ! Ich denke Kindergeld wird angerechnet, da bin ich mir aber nicht ganz sicher ! Lg


Sternenschnuppe

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Selbstverständlich, ohne Lohn braucht es auch keinen Lohnersatz. Zum Glück wurde das geändert, ich meine 2009. Wieso soll jemand der nicht arbeitet mit Kind mehr Geld haben und jemand der arbeiten geht auf einmal nur noch 67% von dem was er vorher verdiente ? Insgesamt ist es aber völlig egal wer hier was beantragt, sie sind verheiratet, eine Gemeinschaft, er der Vater, also zählen sie eh zusammen. Ist die Frage ob er nicht mehr arbeiten kann als 400€ um seine Familie zu ernähren.


mirico11

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Sorry, ja klar die 300 € werden angerechnet, nur was mehr wäre, würde abgezogen, sorry !


Sternenschnuppe

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Jetzt steh ich auf dem Schlauch :-) Wenn sie vorher nicht gearbeitet hat, dann hat sie keinen Lohnausfall der ersetzt werden muss. Also sind die 300€ voll als Einkommen zu werten was komplett bei H4 angerechnet wird.


mirico11

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Ich wollte schreiben, wenn es über 300 € wären, was hier nicht der Fall wäre dürften sie behalte, also würde NICHT angerechnet :) Also, wenn sie 543 € Elterngeld hätte, dürften sie davon 243 € anrechnungsfrei einstecken :)


Sternenschnuppe

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Zumindest war es bei uns bei Kind 2 so als wir die Kindergartenermäßigung beantragten für den Großen. Da waren die 300€ frei ( weil erwirtschaftet der Mindestsatz ) und das ws drüber war haben sie als Einkommen angerechnet. Hat die AP hier aber vorher nicht gearbeitet, dann hat sie gar nix frei.


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