Guten Tag Frau Bader,
unser Sohn wird wahrscheinlich im März zur Welt kommen (ET 24.3.).
Mein Mann und ich sind beide angestellt und möchten eine Kombination aus Basiselterngeld,Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus beziehen.
Mein Partner möchte nach der Geburt (bzw nachdem ich aus dem KH komme,zunächst 2 Wochen Urlaub nehmen und dann 2 Wochen Basiselterngeld beziehen(in Elternzeit gehen). Den anderen Teil des Elterngeldes möchte er ab der Mitte des 14.Lebensmonats des Kindes beziehen. Auch da würde er gern zunächst 2 Wochen Basiselterngeld beziehen und dann 2 Monate ElterngeldPlus (ohne zu arbeiten).
Ich bin ja zuerst im Mutterschutz,würde anschließend daran 13 Tage Resturlaub nehmen (der mir sonst verfällt) und dann Basiselterngeld beziehen bis inklusive Mitte des 11.Lebensmonat des Kindes. Dann würde ich umsteigen auf Elterngeld plus (ohne zu arbeiten) für zwei Monate,nach denen mein Partner übernimmt (Mitte des 14.Lebensmonats).
Im Anschluss an die Monate Elterngeldplus meines Partners würden wir gerne beide Partnerschaftbonus für 4 Monate beziehen (und 25Wochenstjnden arbeiten).
Ist die Berechnung vorstellbar? In einer Beratungsstelle wurde uns gesagt dass das aufteilen auf Wochen möglich sei. Bei der Durchsicht des Antrages werden aber lediglich volle Lebensmonate abgefragt.
Das wäre grundsätzlich schwieriger, vor allem wegen meines Resturlaubs zwischen Mutterschutzes und Elterngeldbezugs.
Ich danke ihnen im voraus für ihre Antwort.
Beste Grüße
Anna
von
Annachiu
am 19.01.2021, 11:07
Antwort auf:
Elterngeld wochenweise beantragen
Hallo,
das ist falsch. Man kann nur komplette Lebensmonate nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2021
Antwort auf:
Elterngeld wochenweise beantragen
Das scheitert schon ganz am Anfang.
Elterngeld kann nur für komplette Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
Hält es sich an den ET also immer vom 24. bis 23. des Folgemonats.
Dein Urlaub verfällt auch nicht. Wer hat das gesagt?
Dein Mann muss mindestens zwei komplette Lebensmonate nehmen um Anspruch zu haben.
Wochenweise geht da nix.
von
Sternenschnuppe
am 19.01.2021, 11:25
Antwort auf:
Elterngeld wochenweise beantragen
Die Beratungsstelle hat sowas von Quatsch erzählt.
Du musst deinen Urlaub nicht zwischen Mutterschutz und EZ Beginn nehmen. Der verfällt erst im Jahr nach deiner EZ.
Nimmst du trotzdem Urlaub zählen diese Tage als Arbeitslohn und wird vom eg abgezogen. Du verschenkst Elterngeld. Nach Geburt werden dir als Mutter bereits 2 Monate mit Basis EG angerechnet. Obwohl du im Mutterschutz bist!
Dein Mann muss komplette Lebensmonate Elterngeld beantragen, anders geht das nicht.
Mitglied inaktiv - 19.01.2021, 12:15
Antwort auf:
Elterngeld wochenweise beantragen
Elternzeit kann er wochenweise nehmen. Elzerngeld aber nicht. Das muss immer für komplette Lebensmonate genommen werden. Wenn es richtig blöde kommt verliert dein Mann bei der Planung den kompletten Anspruch auf EG und muss sogar zurück zahlen.
Auch dein Plan mit dem Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit ist so wenig sinnvoll. Vorallen aber überflüssig und teuer. Der Urlaub verfällt ja nich solange du in EZ bist. Du kannst aber kein EG dranhängen. Davon ab, sofern du keinen ks bekommst, wie willst du das planen? Die wenigsten kinder kommen pünktlich und evtl rutscht du wenn, das Kind erst Tage nach ET kommt, in den 3ten Monat. Auf keinen Fall kannst du aber mit 13 Tagen Urlaub den kompletten 3ten Lebensmonat plus die erste vom 2ten Abdecken. Heisst du würdest mutterschaftsgeld bekommen, dann für 13 Tage urlaubsentgeld und dann erst ab dem 4zen Lebensmonat Elterngeld.
Für die 4 Partnerschaftsbonusmonate .üsst ihr beide in den 4 Monaten zwischen 25-30 Std arbeiten. In jedem Monat müsst ihr BEIDE das erfüllen, sonst erlischt dee Anspruch komplett für die 4 Monate. Da ihr jetzt bereits schon einige extreme fehlplanungen habt würde ich da genau schauen.
Ich würde das also schleunigst umplanen. Habe echt keine Ahnung wer euch da beraten hat bzw was genau ihr erfragt habt. So wie es euch vorschwebt ist es jedenfalls kompletter Blödsinn.
von
Felica
am 19.01.2021, 16:54