annegh
Liebe Frau Bader, ich war in diesem (Kalender-) Jahr bereits einige Male krank geschrieben. Vom Hausarzt (aus untersch. Gründen) sowie vom Gynäkologen (wg. der Schwangerschaft). Nun gilt ja als Grundlage für die Zahlung von Krankengeld, dass die Krankheiten jeweils "miteinander in Verbindung stehen müssen", um als "eine Krankheit" (krankgeldmäßig) berechnet zu werden, was dann die Zahlung von Krankengeld (an Stelle des Einkommens) rechtfertigt. Nach meiner eigenen Berechnung stehe ich kurz davon, Krankengeld zu beziehen, wenn ich nochmal krankgeschrieben werde. Momentan arbeite ich wieder (Vollzeit). Meine Frage ist: Berechnet sich das Krankengeld (schwangerschaftsbedingt) auf das jeweilige Kalenderjahr (01.01.-31.12.) oder gilt die sog. 12 Monatsfrist, ab der eine bestimmte "Krankheit" wiederkehrend auftritt? Und inwiefern spielt der Bezug von Krankengeld in die Elterngeldberechnung mit ein? Schmälert der Bezug von Krankengeld die Berechnung des Elterngeldes oder wird das Elterngeld auf das Einkommen VOR Erhalt von Krankengeld berechnet? Ich danke Ihnen schon mal für die Antwort! annegh
Hallo, es gilt eine Drei-Jahres-Frist Liebe Grüsse, NB
annegh
Was meinen Sie damit, Frau Bader? Was für eine 3-Jahres-Frist? Heißt das, dass das Elterngeld auf Grund der letzten drei Jahre (Druchschnittagseinkommen) berechnet wird?
Mitglied inaktiv
Eigentlich ganz Einfach: Hast Du krankengeld in einem Monat bezogen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Krankheit (also z.B. vorzeitige Wehen), dann wird der Monat ausgelassen, und für die Berechnung des Elterngeldes wird ein weiterer Monat weiter vorner dazu genommen. Hast Du Krankengeld bezogen aufgrund anderer Krankheiten zählt das Krankengeld als 0,-€ voll in die Berechnung mit rein. Generell werden eben die 12 Monate vor dem Mutterschutz genommen, wenn Du gearbeitet hast, ggf. eben die Monate 13-2 vor dem Mutterschutz wenn ein Monat Lohnausfall aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheit bestand oder eben die Monate 14-7 & 4-1 vor Mutterschutz etc. LG Sabine
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